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Artikel 2 · BT-Drs. 19/4948 · S. 28

Zu Artikel 2 (Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 2 (Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Folgeänderung zu der Änderung bei der Rahmenfrist des Arbeitslosengeldes (Artikel 2 Nummer 2).
Zu Nummer 2
Die Neureglung zur Rahmenfrist des Arbeitslosengeldes trägt den Anforderungen am Arbeitsmarkt an die Flexi-
bilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den hieraus resultierenden Schutzbedürfnissen angemessen
Rechnung, indem sie den Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld erleichtert. Die Berechnung der Rahmen-
frist erfolgt weiterhin nach § 26 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit den §§ 187 bis 193 des
Bürgerlichen Gesetzbuches.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/4948
Zu Nummer 3
Für die Berechnung der Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld soll unverändert eine auf fünf Jahre verlän-
gerte Rahmenfrist maßgeblich sein.
Zu Nummer 4
Zu § 447
Zu Absatz 1
Die Neuregelung zur Rahmenfrist des Arbeitslosengeldes soll sich nur auf Personen erstrecken, die nach dem
Inkrafttreten der Regelung – unter Geltung des neuen Rechts – mindestens einen Tag in einem Versicherungs-
pflichtverhältnis gestanden haben. Die Regelung berücksichtigt damit auch verwaltungspraktische Erwägungen.
Die Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach den neuen, erleichterten
Bedingungen erfüllt sind, wird damit nur dann vorgenommen, wenn die oder der Arbeitslose nach der Zeit eines
Versicherungspflichtverhältnisses einen erneuten Antrag auf Arbeitslosengeld stellt. Andernfalls müssten die
Agenturen für Arbeit und die Jobcenter mit dem Tag des Inkrafttretens der Neuregelung prüfen, ob in laufenden
Fällen des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld unter
den ab diesem Tag geltenden erleic

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.021 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4948, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 93.391–95.412 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert e93d0ea74ba1b1e7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP