Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/10810 · S. 26
Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches
Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Mit den Änderungen wird die Inhaltsübersicht angepasst. Zu Nummer 2 (§ 1) Zu Absatz 1 Die Neufassung enthält eine Klarstellung der vorrangigen Ziele der Arbeitsförderung, indem in Satz 1 diejenigen Funktionen aufgeführt werden, die ihre Kernaufgaben dar- stellen: Prävention, Aktivierung und Marktausgleich. Satz 2 unterstreicht, dass die Arbeitsförderung insbesondere auf die Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit ausgerichtet sein muss. Dabei soll das Hauptaugenmerk der nachhaltigen Ver- besserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit gelten, insbesondere auch der Verbesserung der beruflichen Teilha- be behinderter und schwerbehinderter Menschen. Erfüllt die Arbeitsförderung diese Funktionen, leistet sie einen wich- tigen Beitrag zu den gesamtwirtschaftlichen Zielen eines hohen Beschäftigungsstandes und der Verbesserung der Beschäftigungsstruktur. Die Gleichstellung von Frauen und Männern wird eindeutiger als bisher als ein in der gesamten Arbeitsförderung zu verfolgendes Prinzip formuliert. Die vorgenommenen Klarstellungen dienen auch als Grund- lage für eine sachgerechte und konsistente Umsetzung der Zielsteuerung nach § 1 Abs. 3. Zu Absatz 2 Nummer 1 definiert die Marktausgleichsfunktion der Ar- beitsförderung, wie sie im Absatz 1 Satz 1 im Grundsatz nor- miert ist, genauer als bisher. Die Erhöhung der Markttrans- parenz, die Unterstützung der Mobilität und die zügige Besetzung offener Stellen dienen der Erfüllung dieser Funk- tion. In Nummer 2 wird die Verwendung der Begriffe „Kenntnis- se, Fertigkeiten und Fähigkeiten“ an die im Berufsbildungs- gesetz verwendete Reihenfolge der Terminologie angepasst, ohne dass damit eine inhaltliche Veränderung verbunden ist. In Nummer 4
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 111.286 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/10810, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 109.306–220.592 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.53) +D1D2D3 · Prüfwert db2bf9e00752a04c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP