Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 183
Stand: 01.01.2024
Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, Menschen mit Behinderungen oder deren Sonderrechtsnachfolger nach § 56 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch kostenfrei, soweit sie in dieser jeweiligen Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind. Nimmt ein sonstiger Rechtsnachfolger das Verfahren auf, bleibt das Verfahren in dem Rechtszug kostenfrei. Den in Satz 1 und 2 genannten Personen steht gleich, wer im Falle des Obsiegens zu diesen Personen gehören würde. Leistungsempfängern nach Satz 1 stehen Antragsteller nach § 55a Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative gleich. § 93 Satz 3, § 109 Abs. 1 Satz 2, § 120 Absatz 1 Satz 2 und § 192 bleiben unberührt. Die Kostenfreiheit nach dieser Vorschrift gilt nicht in einem Verfahren wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens (§ 202 Satz 2).
Wird zitiert von 5.552 Entscheidungen zu § 183 SGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG NRW, 14.09.2005 – L 8 LW 6/05
- LSG NRW, 15.03.2021 – L 20 AL 184/20 BZitiert von 4
- BSG, 22.09.2004 – B 11 AL 33/03 RStreitwertfestsetzung: Gerichtskostenfreiheit des Arbeitgebers bei Streitigkeiten über Eingliederungszuschüsse Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 35
- BSG, 05.10.2006 – B 10 LW 5/05 RErstattung von Anwaltskosten im Vorverfahren: Frage der Versicherteneigenschaft im Sinne des § 183 Satz 1 SGG bei Anfechtung der festgestellten Versicherungspflicht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 50
- LSG NRW, 30.10.2006 – L 20 B 94/06 SOZitiert von 3
- BSG, 30.08.2016 – B 2 U 40/16 B(Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - grundsätzliche Bedeutung - höchstrichterlich geklärte Rechtsfrage - Kostenentscheidung - kostenprivilegierter Beschwerdeführer - gesetzliche Unfallversicherung - Versicherteneigenschaft gem § 2 Abs 1 Nr 8 Buchst c SGB 7 - Prozessstandschafter bzw Beigeladener - potentiell Haftungsprivilegierter gem §§ 105, 106 Abs 1 SGB 7)Zitiert von 35
Zuletzt entschieden
- BSG, 07.09.2026 – B 5 R 29/26 BNichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung, der Divergenz und eines Verfahrensmangels Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 28.08.2026 – B 2 U 27/26 BNichtzulassungsbeschwerde: Unzulässigkeit wegen unzureichender Darlegung eines Verfahrensmangels bei Rüge von Beweisermittlungsanträgen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 21.08.2026 – B 7 AS 13/26 BSGB II: Darlegungsanforderungen bezüglich der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage zur Anrechnung von Freizügigkeitsguthaben aus Schweizer Altersvorsorge als Vermögen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 183 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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12.12.2019 Ausfertigung
§ 183 geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I 2652)
BGBl. 2019 I S. 2652
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05.07.2017 Ausfertigung
§ 183 geändert durch Artikel 19 1. 1. 2026 des Gesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I 2208)
BGBl. 2017 I S. 2208
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24.11.2011 Ausfertigung
§ 183 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 24. November 2011 (BGBl. I 2302)
BGBl. 2011 I S. 2302
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24.03.2011 Ausfertigung
§ 183 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I 453)
BGBl. 2011 I S. 453
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26.03.2008 Ausfertigung
§ 183 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. März 2008 (BGBl. I 444)
BGBl. 2008 I S. 444
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17.08.2001 Ausfertigung
§ 183 eingefügt und geändert und neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. August 2001 (BGBl. I 2144)
BGBl. 2001 I S. 2144
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