Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / APOHygKontr
APOHygKontrEingangsformel
Stand: 26.08.2026
Vom 11. Dezember 2025
Auf Grund des § 1 Absatz 1 des Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetzes vom 6. Oktober 1987 (GV. NRW. S. 342), der zuletzt durch Gesetz vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1371) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Einvernehmen mit dem für Kommunales zuständigen Ministerium:
Inhaltsübersicht
Teil 1
Ausbildung
§ 1 Ausbildungsziel
§ 2 Ausbildungsbehörde
§ 3 Dauer und Struktur der Ausbildung
§ 4 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
§ 5 Praktische Ausbildung
§ 6 Ausbildungsplan
§ 7 Praxisbegleitung
§ 8 Bewertung von Leistungen während der praktischen Ausbildung
§ 9 Theoretische Ausbildung
§ 10 Bewertung von Leistungen während der theoretischen Ausbildung
Teil 2
Ausbildungsverhältnis
§ 11 Ausbildungsvertrag
§ 12 Pflichten der Auszubildenden
§ 13 Pflichten der Ausbildungsbehörde
§ 14 Probezeit
§ 15 Ende des Ausbildungsverhältnisses
§ 16 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 17 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
§ 18 Nichtigkeit von Vereinbarungen
Teil 3
Prüfungsbestimmungen
§ 19 Staatliche Prüfung
§ 20 Prüfungsausschuss
§ 21 Zulassung zur Prüfung
§ 22 Nachteilsausgleich
§ 23 Schriftlicher Teil der Prüfung
§ 24 Mündlicher Teil der Prüfung
§ 25 Niederschrift
§ 26 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 27 Bestehen und Wiederholung der Prüfung
§ 28 Zeugnisse und Mitteilungen
§ 29 Rücktritt und Fernbleiben von der Prüfung
§ 30 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
§ 31 Prüfungsunterlagen
§ 32 Gleichwertige Ausbildungen
§ 33 Prüfungs- und Teilnahmegebühren
Teil 4
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 34 Anspruch auf die Wahl einer anderen Berufsbezeichnung
§ 35 Übergangsvorschriften für begonnene Ausbildungen zur Hygienekontrolleurin und zum Hygienekontrolleur
§ 36 Inkrafttreten
Anlage 1 Praxisberichte der Auszubildenden nach § 5 Absatz 4
Anlage 2 Bescheinigung über die praktische Ausbildung nach § 5 Absatz 2
Anlage 3 Bescheinigung über die theoretische Ausbildung nach § 10 Absatz 4
Anlage 4 Inhalte der praktischen Ausbildung nach § 5 Absatz 1
Anlage 5 Unterrichtsplan für die theoretische Ausbildung nach § 9
Anlage 6 Niederschrift der schriftlichen Prüfung nach § 23 Absatz 3
Anlage 7 Prüfungsniederschrift nach § 25
Anlage 8 Zeugnis über die staatliche Prüfung nach § 28 Absatz 2