Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / APOHygKontr
APOHygKontr§ 33 Prüfungs- und Teilnahmegebühren
Stand: 26.08.2026
Prüfungsgebühren werden nicht erhoben. Die Teilnahmegebühr für die theoretische Ausbildung wird durch die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf festgesetzt.