Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / APOHygKontr
APOHygKontr§ 14 Probezeit
Stand: 26.08.2026
Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Die Probezeit beträgt sechs Monate, sofern sich aus tarifvertraglichen Regelungen keine andere Dauer ergibt.