Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 435
Verordnung über die Prüfung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in den umwelttechnischen Berufen, den Ausbildungsberufen Wasserbauer und Wasserbauerin und Fachkraft für Wasserwirtschaft
35 Normen · ausgefertigt 02.05.2025 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Errichtung
- § 2 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen
- § 3 Prüferdelegationen
- § 4 Ausschluss von der Mitwirkung
- § 5 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
- § 6 Geschäftsführung
- § 7 Verschwiegenheit
- § 8 Prüfungstermine
- § 9 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschluss- und Umschulungsprüfung
- § 10 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung in zwei zeitlichauseinanderfallenden Teilen
- § 11 Zulassung von Absolventen schulischer und sonstiger Bildungsgänge
- § 12 Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen
- § 13 Zulassung zur Prüfung
- § 14 Entscheidung über die Zulassung
- § 15 Prüfungsgegenstand
- § 16 Gliederung der Prüfung
- § 17 Besondere Verhältnisse von Menschen mit Behinderung
- § 18 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen bei der Umschulungsprüfung
- § 19 Prüfungsaufgaben
- § 20 Durchführung schriftlicher Prüfungsleistungen
- § 21 Nichtöffentlichkeit
- § 22 Leitung, Aufsicht und Niederschrift
- § 23 Ausweispflicht und Belehrung
- § 24 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
- § 25 Rücktritt, Nichtteilnahme
- § 26 Bewertungsschlüssel
- § 27 Bewertungsverfahren, Feststellung der Prüfungsergebnisse
- § 28 Ergebnisniederschrift, Mitteilung über Bestehen oder Nichtbestehen
- § 29 Prüfungszeugnis
- § 30 Bescheid über nicht bestandene Prüfung
- § 31 Wiederholungsprüfung
- § 32 Rechtsbehelfsbelehrung
- § 33 Prüfungsunterlagen
- § 34 Prüfung von Zusatzqualifikationen
- § 35 Genehmigung, Inkrafttreten, Außerkrafttreten