Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 435

Verordnung über die Prüfung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in den umwelttechnischen Berufen, den Ausbildungsberufen Wasserbauer und Wasserbauerin und Fachkraft für Wasserwirtschaft

35 Normen · ausgefertigt 02.05.2025 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Errichtung
  3. § 2 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen
  4. § 3 Prüferdelegationen
  5. § 4 Ausschluss von der Mitwirkung
  6. § 5 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
  7. § 6 Geschäftsführung
  8. § 7 Verschwiegenheit
  9. § 8 Prüfungstermine
  10. § 9 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschluss- und Umschulungsprüfung
  11. § 10 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung in zwei zeitlichauseinanderfallenden Teilen
  12. § 11 Zulassung von Absolventen schulischer und sonstiger Bildungsgänge
  13. § 12 Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen
  14. § 13 Zulassung zur Prüfung
  15. § 14 Entscheidung über die Zulassung
  16. § 15 Prüfungsgegenstand
  17. § 16 Gliederung der Prüfung
  18. § 17 Besondere Verhältnisse von Menschen mit Behinderung
  19. § 18 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen bei der Umschulungsprüfung
  20. § 19 Prüfungsaufgaben
  21. § 20 Durchführung schriftlicher Prüfungsleistungen
  22. § 21 Nichtöffentlichkeit
  23. § 22 Leitung, Aufsicht und Niederschrift
  24. § 23 Ausweispflicht und Belehrung
  25. § 24 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
  26. § 25 Rücktritt, Nichtteilnahme
  27. § 26 Bewertungsschlüssel
  28. § 27 Bewertungsverfahren, Feststellung der Prüfungsergebnisse
  29. § 28 Ergebnisniederschrift, Mitteilung über Bestehen oder Nichtbestehen
  30. § 29 Prüfungszeugnis
  31. § 30 Bescheid über nicht bestandene Prüfung
  32. § 31 Wiederholungsprüfung
  33. § 32 Rechtsbehelfsbelehrung
  34. § 33 Prüfungsunterlagen
  35. § 34 Prüfung von Zusatzqualifikationen
  36. § 35 Genehmigung, Inkrafttreten, Außerkrafttreten