Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / PVO UTW
PVO UTW§ 35 Genehmigung, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in den Umwelttechnischen Berufen sowie den Ausbildungsberufen Wasserbauer/Wasserbauerin und Fachkraft für Wasserwirtschaft (PO UTW) vom 15. Oktober 2010 (Abl. Reg. Ddf. 2010 S. 407) außer Kraft.
Die Präsidentin
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Klima Nordrhein-Westfalen