Gesetze / Landesrecht Sachsen / KomWG · SächsGVBl. 2018 Nr. 9, S. 298, Fsn-Nr. 233-1
Gesetz über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen
77 Normen · Ausgangsfassung vom 20.04.2018 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext Bekanntmachung der Neufassung des Kommunalwahlgesetzes
- § 1 Wahltag, Bekanntmachung der Durchführung der Wahl
- § 2 Wahlgebiet, Wahlkreise, Wahlbezirke
- § 3 Ausübung des Wahlrechts
- § 4 Wählerverzeichnisse
- § 5 Wahlscheine
- § 6 Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 6a Inhalt und Form der Wahlvorschläge
- § 6b Unterstützungsunterschriften
- § 6c Aufstellung von Bewerbern
- § 6d Rücknahme und Änderung von Wahlvorschlägen
- § 6e Gemeinsame Wahlvorschläge
- § 7 Zulassung von Wahlvorschlägen
- § 8 Wahlorgane
- § 9 Gemeindewahlausschuss
- § 10 Wahlvorstände
- § 11 Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und der Wahlvorstände
- § 12 Besorgung der laufenden Wahlgeschäfte
- § 13 Wahlräume
- § 14 Stimmzettel
- § 15 Stimmenzahl, Stimmabgabe
- § 16 Wahlzeit
- § 17 Öffentlichkeit, unzulässige Wahlpropaganda und Unterschriftensammlung, unzulässige Veröffentlichung von Wählerbefragungen
- § 18 Zurückweisung von Wahlbriefen
- § 19 Ungültige Stimmzettel
- § 20 Ungültige Stimmen
- § 21 Verteilung der Sitze bei Verhältniswahl in Gemeinden mit einem Wahlkreis
- § 22 Verteilung der Sitze bei Verhältniswahl in Gemeinden mit mehreren Wahlkreisen
- § 23 Verteilung der Sitze bei Mehrheitswahl
- § 24 Wahlergebnis
- § 25 Wahlanfechtung
- § 26 Wahlprüfung
- § 27 Grundsätze für die Wahlprüfung, Amtsantritt
- § 28 Neuwahl
- § 29 Wiederholungswahl
- § 30 Neufeststellung des Wahlergebnisses
- § 31 Wahlabsage, Nachwahl
- § 32
- § 33 Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften
- § 34 Wahltag
- § 35 Wahlgebiet, Wahlkreise, Wahlberechtigung
- § 35a Inhalt der Wahlvorschläge und Unterstützungsunterschriften
- § 36 Aufstellung von Bewerbern
- § 37 Stimmzettel
- § 37a Stadtbezirksbeiratswahlen
- § 38 Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften
- § 39 Wahltag, Bekanntmachung der Durchführung der Wahl
- § 40 Wählerverzeichnisse
- § 41 Wahlvorschläge
- § 42 Stimmzettel
- § 43 Stimmenzahl, Stimmabgabe
- § 44 Ungültige Stimmen
- § 44a Erforderliche Stimmenzahl, zweiter Wahlgang
- § 45 Wahlanfechtung und Wahlprüfung
- § 46 Amtsantritt
- § 47 (weggefallen)
- § 48 Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften
- § 49 Wahltag
- § 50 Wahlgebiet, Wahlkreise, Wahlbezirke
- § 50a Unterstützungsunterschriften
- § 51 Wahlorgane
- § 52 (weggefallen)
- § 53 (weggefallen)
- § 54 Besorgung der laufenden Wahlgeschäfte
- § 55 Wahlkosten
- § 56
- § 57 Verbundene Wahlen
- § 58 (weggefallen)
- § 59 (weggefallen)
- § 60 Fristen und Termine
- § 61 Ordnungswidrigkeiten
- § 62 Kommunalwahlordnung
- § 63 Verwaltungsvorschriften
- § 64 Einschränkung von Grundrechten
- § 65 Maßgebende Einwohnerzahl
- § 65a Übergangsbestimmung
- § 65b Ausnahmebestimmung aus Anlass einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
- § 66 (Inkrafttreten)
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
09.02.2022 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.