Gesetze / Landesrecht Sachsen / Kommunalwahlgesetz
KomWG§ 33 Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften
Stand: 27.08.2026
Die Vorschriften des Ersten Abschnitts gelten für Ortschaftsratswahlen entsprechend, soweit sich aus den Vorschriften dieses Abschnitts nicht etwas Anderes ergibt.