Gesetze / Landesrecht Sachsen / Kommunalwahlgesetz
KomWG§ 53 (weggefallen)
Stand: 27.08.2026
Für § 53 KomWG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.