Gesetze / Landesrecht Sachsen / Kommunalwahlgesetz
KomWG§ 34 Wahltag
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KomWG/34#abs-1 (1) Die regelmäßigen Ortschaftsratswahlen finden gemeinsam mit den regelmäßigen Gemeinderatswahlen statt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KomWG/34#abs-2 (2) Wird die Ortschaftsverfassung während der Wahlperiode des Gemeinderats eingeführt (§ 66 Absatz 1 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung ), bestimmt der Gemeinderat den Wahltag.