Gesetze / Landesrecht Sachsen / Kommunalwahlgesetz
KomWG§ 48 Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften
Stand: 27.08.2026
Die Vorschriften zu Gemeinderatswahlen (Erster Teil, Erster Abschnitt) gelten für Kreistagswahlen entsprechend, soweit sich aus den Vorschriften dieses Abschnitts nicht etwas Anderes ergibt.