Gesetze / KSchG · BGBl I 1951, 499

Kündigungsschutzgesetz

28 Normen · ausgefertigt 10.08.1951 · 9.592 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 22.05.2025 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Erster Abschnitt · Allgemeiner Kündigungsschutz
  2. § 1Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
  3. § 1aAbfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
  4. § 2Änderungskündigung
  5. § 3Kündigungseinspruch
  6. § 4Anrufung des Arbeitsgerichts
  7. § 5Zulassung verspäteter Klagen
  8. § 6Verlängerte Anrufungsfrist
  9. § 7Wirksamwerden der Kündigung
  10. § 8Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen
  11. § 9Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts, Abfindung des Arbeitnehmers
  12. § 10Höhe der Abfindung
  13. § 11Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst
  14. § 12Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses
  15. § 13Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen
  16. § 14Angestellte in leitender Stellung
  17. Zweiter Abschnitt · Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung
  18. § 15Unzulässigkeit der Kündigung
  19. § 16Neues Arbeitsverhältnis, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses
  20. Dritter Abschnitt · Anzeigepflichtige Entlassungen
  21. § 17Anzeigepflicht
  22. § 18Entlassungssperre
  23. § 19Zulässigkeit von Kurzarbeit
  24. § 20Entscheidungen der Agentur für Arbeit
  25. § 21Entscheidungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
  26. § 22Ausnahmebetriebe
  27. Vierter Abschnitt · Schlußbestimmungen
  28. § 23Geltungsbereich
  29. § 24Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schifffahrt und des Luftverkehrs
  30. § 25Kündigung in Arbeitskämpfen
  31. § 25aBerlin-Klausel
  32. § 26Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. 22.05.2025 — 1 Norm geändert · § 17 neueste Änderung
  2. 18.06.2021 — 2 Normen geändert · §§ 15, 16
  3. 26.12.2020 — 1 Norm geändert · § 24

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.