Gesetze / Kündigungsschutzgesetz
KSchG§ 11 Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst
Stand: 10.06.2019
Besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, so muß sich der Arbeitnehmer auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet, anrechnen lassen,
Wird zitiert von 271 Entscheidungen zu § 11 KSchG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 24.06.2010 – 1 BvL 5/10Unzulässige Richtervorlage: Zur Vereinbarkeit der unterschiedlichen Anrechnungsregelungen bei Annahmeverzug des Arbeitgebers (§ 615 Abs 2 BGB, § 11 KSchG) mit Art 3 Abs 1 GG - unzureichende Abgrenzung der ungleich behandelten Sachverhalte, Möglichkeit der Rechtfertigung der UngleichbehandlungZitiert von 1
- LAG Hamm, 13.02.2025 – 13 SLa 307/24Zitiert von 1
- BAG, 07.02.2024 – 5 AZR 177/23Böswilliges Unterlassen anderweitigen VerdienstesZitiert von 32
- BAG, 15.01.2025 – 5 AZR 135/24Annahmeverzugsvergütung - Leistungsfähigkeit - unterlassener Zwischenverdienst - BöswilligkeitZitiert von 1
- BAG, 15.01.2025 – 5 AZR 273/24Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes - Darlegungslast - BeweislastZitiert von 9
- BAG, 12.10.2022 – 5 AZR 30/22Böswilliges Unterlassen anderweitigen VerdienstesZitiert von 35
Zuletzt entschieden
- LAG Hamm, 06.08.2026 – 18 SLa 24/26Annahmeverzugslohn - Angebot einer Prozessbeschäftigung - Voraussetzungen des böswilligen Unterlassens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- ArbG Bonn, 13.05.2026 – 5 Ca 1984/25
- LAG Köln, 19.03.2026 – 6 Sa 633/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 KSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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24.12.2003 Ausfertigung
§ 11 geändert durch Artikel 36 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I 2954)
BGBl. 2003 I S. 2954
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.