Gesetze / Kündigungsschutzgesetz
KSchG§ 7 Wirksamwerden der Kündigung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1.530
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- ArbG Berlin, 31.07.2015 – 28 Ca 6964/15
- ArbG Berlin, 12.08.2011 – 28 Ca 9265/11Zitiert von 1
- BAG, 21.05.2019 – 2 AZR 26/19Änderungskündigung - Wahrung der Klagefrist - BestimmtheitZitiert von 13
- ArbG Berlin, 13.01.2017 – 28 Ca 3744/16
- LAG Niedersachsen, 10.09.2010 – 6 Sa 114/10Zitiert von 2
- LAG Hessen, 07.06.2013 – 14 Sa 1076/12
Zuletzt entschieden
- BAG, 07.05.2026 – 2 AZR 184/25Kündigung - Einladung zum bEM - Anscheinsbeweis für den Zugang - Scan-Verfahren bei Einwurf-EinschreibenZitiert von 1
- ArbG Heilbronn, 20.03.2026 – 7 Ca 440/25
- ArbG Bochum, 09.03.2026 – 4 Ca 1719/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 KSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig geltend gemacht (§ 4 Satz 1, §§ 5 und 6), so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam; ein vom Arbeitnehmer nach § 2 erklärter Vorbehalt erlischt.