Gesetze / Kündigungsschutzgesetz

KSchG

§ 8 Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen

Stand: 10.06.2019

ArbeitsrechtBund36 Entscheidungen

Stellt das Gericht im Falle des § 2 fest, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, so gilt die Änderungskündigung als von Anfang an rechtsunwirksam.

§ 7 § 9