Gesetze / Kündigungsschutzgesetz
KSchG§ 14 Angestellte in leitender Stellung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KSchG/14#abs-1 (1) Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten nicht
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KSchG/14#abs-2 (2) Auf Geschäftsführer, Betriebsleiter und ähnliche leitende Angestellte, soweit diese zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt sind, finden die Vorschriften dieses Abschnitts mit Ausnahme des § 3 Anwendung. § 9 Abs. 1 Satz 2 findet mit der Maßgabe Anwendung, daß der Antrag des Arbeitgebers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses keiner Begründung bedarf.
Wird zitiert von 241 Entscheidungen zu § 14 KSchG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Hessen, 28.02.2025 – 14 SLa 578/24
- BAG, 21.09.2017 – 2 AZR 865/16Ordentliche Kündigung - Organstellung - GmbH-Geschäftsführer - RechtsmissbrauchZitiert von 31
- ArbG Düsseldorf, 24.07.2017 – 9 Ca 5771/16Zitiert von 1
- LAG Hessen, 22.10.2021 – 3 Sa 1056/20
- LAG Düsseldorf, 12.12.1997 – 11 Sa 1584/97
- BAG, 18.10.2000 – 2 AZR 465/99Betriebsbedingte Kündigung: Unwirksamkeit der Kündigung bei Umgestaltung des Arbeitsplatzes zur Beförderungsstelle ohne wesentliche Änderung des Anforderungsprofils Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 51
Zuletzt entschieden
- ArbG Essen, 15.04.2026 – 3 Ca 2984/25
- OLG Düsseldorf, 09.10.2025 – 2 U 63/24
- ArbG Nürnberg, 18.06.2025 – 10 Ca 2628/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 14 KSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.