Gesetze / Kündigungsschutzgesetz
KSchG§ 25 Kündigung in Arbeitskämpfen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
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- BFH, 30.03.1982 – III R 150/80Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden.