Gesetze / Kündigungsschutzgesetz
KSchG§ 6 Verlängerte Anrufungsfrist
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Hat ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung im Klagewege geltend gemacht, dass eine rechtswirksame Kündigung nicht vorliege, so kann er sich in diesem Verfahren bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz zur Begründung der Unwirksamkeit der Kündigung auch auf innerhalb der Klagefrist nicht geltend gemachte Gründe berufen. Das Arbeitsgericht soll ihn hierauf hinweisen.
Wird zitiert von 314 Entscheidungen zu § 6 KSchG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 18.01.2012 – 6 AZR 407/10(Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei Interessenausgleich mit Namensliste - Stellungnahme des Betriebsrats)Zitiert von 116
- BAG, 23.04.2008 – 2 AZR 699/06Kündigungsschutz: Fristwahrende Wirkung eines Weiterbeschäftigungsantrags für eine zweite fristlose Kündigung in entsprechender Anwendung von § 6 KSchG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- BAG, 04.05.2011 – 7 AZR 252/10(Befristungskontrollklage - Verstoß des Arbeitsgerichts gegen die Hinweispflicht aus § 17 S 2 TzBfG i.V.m. § 6 S 2 KSchG)Zitiert von 57
- BAG, 15.05.2012 – 7 AZR 6/11(Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist nach § 17 S 2 TzBfG iVm. § 6 S 1 KSchG entsprechend)Zitiert von 34
- LAG Düsseldorf, 03.11.2008 – 14 Sa 1034/08Zitiert von 4
- BAG, 21.08.2019 – 7 AZR 563/17Befristung nach WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer in der Postdoc-Phase - Verlängerung wegen Einsparzeiten aus der Promotionsphase - Zustimmung des Personalrats - Hinweispflicht des ArbeitsgerichtsZitiert von 44
Zuletzt entschieden
- BAG, 30.07.2026 – 2 AZR 70/25Kündigungsschutz als sog. Vorfeldinitiator - VerwirkungZitiert von 1
- BAG, 07.05.2026 – 2 AZR 191/25 · Wartezeitkündigung - Vorfeldinitiator
- BAG, 29.01.2026 – 2 AZR 128/25Wartezeitkündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - StellungnahmefristZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 KSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
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Änderungsverlauf
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24.12.2003 Ausfertigung
§ 6 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I 3002)
BGBl. 2003 I S. 3002
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