Gesetze / BerRehaG · BGBl I 1994, 1311, 1314

Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet

31 Normen · ausgefertigt 23.06.1994 · 97 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.07.2025 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Erster Abschnitt · Allgemeine Vorschriften
  2. § 1Begriff des Verfolgten
  3. § 2Verfolgungszeit
  4. § 3Verfolgte Schüler
  5. § 4Ausschließungsgründe
  6. § 5Ausschluß von Ansprüchen
  7. Zweiter Abschnitt · Bevorzugte berufliche Fortbildung und Umschulung
  8. § 6Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung
  9. § 7Erstattung von Kosten
  10. Dritter Abschnitt · Ausgleichsleistungen
  11. § 8Anspruchsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung
  12. § 9Anrechnungsfreiheit, Unpfändbarkeit
  13. Vierter Abschnitt · Ausgleich von Nachteilen in der Rentenversicherung
  14. Erster Unterabschnitt · Allgemeines
  15. § 10Allgemeines
  16. Zweiter Unterabschnitt · Renten nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
  17. § 11Verfolgungszeiten als Pflichtbeitragszeiten
  18. § 11aKindererziehungszeiten
  19. § 12Verfolgungszeiten als Anrechnungszeiten
  20. § 13Entgeltpunkte für Verfolgungszeiten als Pflichtbeitragszeiten
  21. Dritter Unterabschnitt · Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets
  22. § 14Verfolgungszeiten als rentenrechtliche Zeiten
  23. § 15Durchschnittseinkommen für Verfolgungszeiten
  24. Vierter Unterabschnitt · Übergangsregelungen
  25. § 16Rentenleistungen vor dem 1. Juli 1994
  26. Fünfter Abschnitt · Zuständigkeit und Verfahren
  27. § 17Rehabilitierungsbescheinigung und Behördenzuständigkeit
  28. § 18Vorläufige Rehabilitierungsbescheinigung
  29. § 19Verarbeitung von personenbezogenen Daten
  30. § 20Antrag
  31. § 21Inhalt des Antrags
  32. § 22Inhalt der Bescheinigung
  33. § 23(weggefallen)
  34. § 24Zuständigkeit für Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Abschnitt
  35. § 25Verwaltungsverfahren
  36. § 26Kosten
  37. § 27Rechtsweg
  38. Sechster Abschnitt · Kostenregelung
  39. § 28Kosten für Leistungen nach dem Zweiten Abschnitt
  40. § 29Kosten für Leistungen nach dem Dritten Abschnitt
  41. Siebter Abschnitt · Übergangsregelungen
  42. § 30

Änderungsverlauf

  1. 01.07.2025 — 1 Norm geändert · § 8 neueste Änderung
  2. 01.07.2021 — 1 Norm geändert · § 8
  3. 02.12.2019 — 5 Normen geändert · §§ 3, 8, 19, 20, 23

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.