Gesetze / Berufliches Rehabilitierungsgesetz
BerRehaG§ 3 Verfolgte Schüler
Stand: 02.12.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BerRehaG/3#abs-1 (1) Wer in dem in § 1 Abs. 1 genannten Zeitraum infolge einer Maßnahme nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3
hat Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Abschnitt. Die Regelung über Verfolgungszeiten als Anrechnungszeiten in § 12 Abs. 2 ist anzuwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BerRehaG/3#abs-2 (2) § 1 Abs. 2 gilt entsprechend.
Wird zitiert von 22 Entscheidungen zu § 3 BerRehaG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 18.06.2008 – 3 B 94.07
- LSG NRW, 30.09.2016 – L 21 R 334/14Zitiert von 1
- BVerwG, 20.09.2018 – 2 A 9/17Allgemeine Einstellungshöchstaltersgrenze für BundesbeamteZitiert von 27
- VG Meiningen, 16.01.2014 – 8 K 83/12 Me
- BVerwG, 02.02.2004 – 3 B 103.03Zitiert von 4
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.04.2026 – L 11 VE 6/25
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 19.10.2022 – 8 C 15/21Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger hoheitlicher MaßnahmenZitiert von 2
- BVerwG, 13.01.2021 – 8 PKH 12.20Prozesskostenhilfe: Ablehnung mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg bei unzureichender Begründung der Grundsatzrüge Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2015 – L 11 VE 15/14
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 BerRehaG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.11.2019 Ausfertigung
§ 3 eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I 1752)
BGBl. 2019 I S. 1752
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28.11.2018 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. November 2018 (BGBl. I 2016)
BGBl. 2018 I S. 2016
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27.07.2001 Ausfertigung
§ 3 eingefügt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I 1939)
BGBl. 2001 I S. 1939
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.