Gesetze / Berufliches Rehabilitierungsgesetz
BerRehaG§ 3 Verfolgte Schüler
Stand: 02.12.2019
Wird zitiert von 9
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG NRW, 30.09.2016 – L 21 R 334/14Zitiert von 1
- BVerwG, 20.09.2018 – 2 A 9/17Allgemeine Einstellungshöchstaltersgrenze für BundesbeamteZitiert von 27
- VG Meiningen, 16.01.2014 – 8 K 83/12 Me
- VG Frankfurt (Oder), 03.05.2010 – 2 K 1970/03
- BVerwG, 19.10.2022 – 8 C 15/21Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger hoheitlicher MaßnahmenZitiert von 2
- BVerwG, 09.02.2015 – 3 B 20/14Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens auf berufliche und verwaltungsrechtliche RehabilitierungZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2015 – L 11 VE 15/14
- BVerwG, 27.01.2014 – 3 B 24/13 · Berufliche Rehabilitierung von SchülernZitiert von 5
- VG Halle, 20.01.2010 – 1 A 326/07
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 BerRehaG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BerRehaG/3#abs-1 (1) Wer in dem in § 1 Abs. 1 genannten Zeitraum infolge einer Maßnahme nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3
1.
nicht zu einer zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtung zugelassen wurde,
2.
die Ausbildung an einer zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtung nicht fortsetzen konnte,
3.
nicht zu einer Abschlußprüfung zur Erlangung der Hochschulreife,
4.
nicht zur Ausbildung an einer Fach- oder Hochschule zugelassen wurde oder
5.
die Ausbildung an einer anderen als einer zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtung nicht fortsetzen konnte,
hat Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Abschnitt. Die Regelung über Verfolgungszeiten als Anrechnungszeiten in § 12 Abs. 2 ist anzuwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BerRehaG/3#abs-2 (2) § 1 Abs. 2 gilt entsprechend.