Gesetze / Berufliches Rehabilitierungsgesetz
BerRehaG§ 27 Rechtsweg
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 18
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Karlsruhe, 27.01.2021 – 8 K 6448/17Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 03.06.2020 – 12 S 799/19
- VG Halle, 22.09.2017 – 1 A 288/15
- VG Frankfurt (Oder), 03.05.2010 – 2 K 1970/03
- BSG, 30.11.2023 – B 5 R 26/23 BHSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - Vorliegen eines vom Berufungsgericht verfassten vollständigen Urteilsentwurfs vor der mündlichen Verhandlung
- BVerwG, 30.06.2011 – 3 C 36/10Berufliche Rehabilitierung; unterlassene Beantragung von Ausgleichsleistungen; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Beratungsfehler; rückwirkende LeistungspflichtZitiert von 30
Zuletzt entschieden
- VG Magdeburg, 22.02.2022 – 3 A 131/21 MD
- VG Magdeburg, 08.12.2020 – 3 A 8/20
- VG Magdeburg, 08.09.2020 – 3 A 7/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 27 BerRehaG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BerRehaG/27#abs-1 (1) In Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Die Berufung gegen ein Urteil und die Beschwerde gegen eine andere Entscheidung des Verwaltungsgerichts sind ausgeschlossen. Das gilt nicht für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nach § 135 in Verbindung mit § 133 der Verwaltungsgerichtsordnung und die Beschwerde gegen Beschlüsse über den Rechtsweg nach § 17a Abs. 2 und 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Auf die Beschwerde gegen die Beschlüsse über den Rechtsweg findet § 17a Abs. 4 Satz 4 bis 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend Anwendung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BerRehaG/27#abs-2 (2) Soweit bei der Durchführung dieses Gesetzes die Bundesagentur für Arbeit oder die Träger der Rentenversicherung tätig werden, entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit.