Gesetze / Berufliches Rehabilitierungsgesetz
BerRehaG§ 4 Ausschließungsgründe
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 20
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Meiningen, 26.01.2012 – 8 K 228/10 Me
- BVerwG, 30.06.2014 – 3 PKH 3/14, 3 PKH 3/14 (3 B 25/14)Prozesskostenhilfe; Ausschluss von Leistungen nach § 4 BerRehaGZitiert von 1
- VG Magdeburg, 08.12.2020 – 3 A 8/20
- BVerwG, 30.07.2015 – 3 B 42/14Rehabilitierungsverweigerung bei Spitzeltätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDRZitiert von 3
- VG Halle, 22.09.2017 – 1 A 288/15
- BVerwG, 08.12.2010 – 3 B 51/10Ausschluss von Leistungen nach dem BerRehaG; Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 19.10.2022 – 8 C 15/21Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger hoheitlicher MaßnahmenZitiert von 2
- BVerwG, 15.06.2018 – 3 B 24/17Zurückweisung der Beschwerde nach erfolglosem Prozesskostenhilfegesuch; Aufhebung des Arbeitsverhältnisses bei politischer Verfolgung
- BVerwG, 10.01.2018 – 3 B 59/16Rücknahme eines Rehabilitierungsbescheides wegen nachträglich bekannt gewordener SpitzeltätigkeitZitiert von 15
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 BerRehaG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Leistungen nach diesem Gesetz werden nicht gewährt, wenn der Verfolgte gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder in schwerwiegendem Maße seine Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer mißbraucht hat.