Gesetze / Berufliches Rehabilitierungsgesetz

BerRehaG

§ 4 Ausschließungsgründe

Stand: 10.06.2019

Bund20 Entscheidungen

Leistungen nach diesem Gesetz werden nicht gewährt, wenn der Verfolgte gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder in schwerwiegendem Maße seine Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer mißbraucht hat.

§ 3 § 5