Gesetze / Berufliches Rehabilitierungsgesetz
BerRehaG§ 4 Ausschließungsgründe
Stand: 10.06.2019
Leistungen nach diesem Gesetz werden nicht gewährt, wenn der Verfolgte gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder in schwerwiegendem Maße seine Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer mißbraucht hat.
Wird zitiert von 58 Entscheidungen zu § 4 BerRehaG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Meiningen, 26.01.2012 – 8 K 228/10 Me
- BVerwG, 30.06.2014 – 3 PKH 3/14, 3 PKH 3/14 (3 B 25/14)Prozesskostenhilfe; Ausschluss von Leistungen nach § 4 BerRehaGZitiert von 1
- BVerwG, 16.06.2009 – 3 B 136.08Zitiert von 3
- VG Magdeburg, 08.12.2020 – 3 A 8/20
- BVerwG, 30.07.2015 – 3 B 42/14Rehabilitierungsverweigerung bei Spitzeltätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDRZitiert von 4
- BVerwG, 27.06.2007 – 3 B 130.06Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 05.12.2024 – 2 B 22.24Erfolglose Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Umfang des Erholungsurlaubs bei Eintritt in den Ruhestand Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 28.08.2024 – 8 B 15.24Voraussetzungen des Wiederaufgreifens des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG bei gerichtlich bestätigtem Verwaltungsakt Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 19.10.2022 – 8 C 15/21Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger hoheitlicher MaßnahmenZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 BerRehaG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.11.2018 Ausfertigung
§ 4 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. November 2018 (BGBl. I 2016)
BGBl. 2018 I S. 2016
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.