Gesetze / Berufliches Rehabilitierungsgesetz
BerRehaG§ 9 Anrechnungsfreiheit, Unpfändbarkeit
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BVerwG, 30.06.2011 – 3 C 36/10Berufliche Rehabilitierung; unterlassene Beantragung von Ausgleichsleistungen; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Beratungsfehler; rückwirkende LeistungspflichtZitiert von 30
- OVG Thüringen, 19.08.2014 – 2 KO 400/14Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BerRehaG/9#abs-1 (1) Ausgleichsleistungen nach diesem Abschnitt werden bei Sozialleistungen, deren Gewährung vom Einkommen abhängig ist, nicht als Einkommen angerechnet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BerRehaG/9#abs-2 (2) Der Anspruch auf die Ausgleichsleistungen ist unpfändbar.