Gesetze / Berufliches Rehabilitierungsgesetz

BerRehaG

§ 9 Anrechnungsfreiheit, Unpfändbarkeit

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BerRehaG/9#abs-1 (1) Ausgleichsleistungen nach diesem Abschnitt werden bei Sozialleistungen, deren Gewährung vom Einkommen abhängig ist, nicht als Einkommen angerechnet.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BerRehaG/9#abs-2 (2) Der Anspruch auf die Ausgleichsleistungen ist unpfändbar.

§ 8 § 10