Gesetze / Berufliches Rehabilitierungsgesetz
BerRehaG§ 1 Begriff des Verfolgten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 62
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Magdeburg, 22.02.2022 – 3 A 131/21 MD
- VG Meiningen, 16.01.2014 – 8 K 83/12 Me
- BVerwG, 23.09.2010 – 3 C 40/09Berufliche Rehabilitierung; berufliche Nachteile als Folge politischer Verfolgung; subjektive Zwangslage; Verfolgungsmaßnahmen gegen Dritte; selbstzugefügter politischer NachteilZitiert von 6
- BVerwG, 18.03.2010 – 3 C 34/09Berufliche Rehabilitierung; vorzeitige Beendigung einer planmäßigen Doktoraspirantur; Eingriff in Rechtsposition im Sinne von § 1 Abs. 1 BerRehaG; AufstiegsschadenZitiert von 5
- BVerwG, 17.02.2020 – 8 PKH 10/19, 8 PKH 10/19 (8 B 83/19)Berufliche Rehabilitierung; AufstiegsschadenZitiert von 2
- VG Magdeburg, 08.09.2020 – 3 A 7/20
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 10.05.2023 – L 3 R 407/21
- BVerwG, 19.10.2022 – 8 C 15/21Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger hoheitlicher MaßnahmenZitiert von 2
- VG Karlsruhe, 27.01.2021 – 8 K 6448/17Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 BerRehaG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BerRehaG/1#abs-1 (1) Wer in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990
zumindest zeitweilig weder seinen bisher ausgeübten, begonnenen, erlernten oder durch den Beginn einer berufsbezogenen Ausbildung nachweisbar angestrebten noch einen sozial gleichwertigen Beruf ausüben konnte (Verfolgter), hat Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BerRehaG/1#abs-2 (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 muß der Zeitraum einer zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung in einem Rehabilitierungs- oder Kassationsverfahren oder der Zeitraum eines Gewahrsams in einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes festgestellt sein oder die Aufhebung oder Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit der Maßnahme nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz erfolgt sein.