Gesetze / Berufliches Rehabilitierungsgesetz
BerRehaG§ 1 Begriff des Verfolgten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BerRehaG/1#abs-1 (1) Wer in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990
zumindest zeitweilig weder seinen bisher ausgeübten, begonnenen, erlernten oder durch den Beginn einer berufsbezogenen Ausbildung nachweisbar angestrebten noch einen sozial gleichwertigen Beruf ausüben konnte (Verfolgter), hat Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BerRehaG/1#abs-2 (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 muß der Zeitraum einer zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung in einem Rehabilitierungs- oder Kassationsverfahren oder der Zeitraum eines Gewahrsams in einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes festgestellt sein oder die Aufhebung oder Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit der Maßnahme nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz erfolgt sein.
Wird zitiert von 122 Entscheidungen zu § 1 BerRehaG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Magdeburg, 22.02.2022 – 3 A 131/21 MD
- VG Meiningen, 16.01.2014 – 8 K 83/12 Me
- BVerwG, 23.09.2010 – 3 C 40.09Zitiert von 12
- BVerwG, 23.09.2010 – 3 C 40/09Berufliche Rehabilitierung; berufliche Nachteile als Folge politischer Verfolgung; subjektive Zwangslage; Verfolgungsmaßnahmen gegen Dritte; selbstzugefügter politischer Nachteil
- BVerwG, 18.03.2010 – 3 C 34/09Berufliche Rehabilitierung; vorzeitige Beendigung einer planmäßigen Doktoraspirantur; Eingriff in Rechtsposition im Sinne von § 1 Abs. 1 BerRehaG; Aufstiegsschaden
- BVerwG, 18.03.2010 – 3 C 34.09Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 10.05.2023 – L 3 R 407/21
- BVerwG, 19.10.2022 – 8 C 15/21Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger hoheitlicher MaßnahmenZitiert von 2
- BVerwG, 09.02.2022 – 8 B 56.21Berufliche Rehabilitierung; Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 BerRehaG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
28.11.2018 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. November 2018 (BGBl. I 2016)
BGBl. 2018 I S. 2016
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.