Gesetze / Berufliches Rehabilitierungsgesetz
BerRehaG§ 26 Kosten
Stand: 10.06.2019
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- VG Frankfurt (Oder), 12.08.2019 – 2 KE 31/19Zitiert von 1
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Das Verwaltungsverfahren vor den Rehabilitierungsbehörden einschließlich des Widerspruchsverfahrens ist kostenfrei. Wurde ein Antrag im Verwaltungsverfahren oder ein Widerspruch als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen, so können dem Antragsteller die Kosten auferlegt werden.