Gesetze / Berufliches Rehabilitierungsgesetz
BerRehaG§ 26 Kosten
Stand: 10.06.2019
Das Verwaltungsverfahren vor den Rehabilitierungsbehörden einschließlich des Widerspruchsverfahrens ist kostenfrei. Wurde ein Antrag im Verwaltungsverfahren oder ein Widerspruch als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen, so können dem Antragsteller die Kosten auferlegt werden.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 26 BerRehaG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Frankfurt (Oder), 12.08.2019 – 2 KE 31/19Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.