Gesetze / Berufliches Rehabilitierungsgesetz
BerRehaG§ 10 Allgemeines
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
- LSG Thüringen, 26.09.2012 – L 12 R 710/08
- BVerwG, 25.01.2018 – 3 C 3/16Voraussetzungen für die hypothetische Einbeziehung politisch Verfolgter in ein Zusatzversorgungssystem der DDR
- BSG, 17.01.2011 – B 5 R 26/10 BHSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Bindung der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit an die Feststellungen in der Rehabilitierungsbescheinigung nach dem BerRehaGZitiert von 3
- BVerwG, 20.12.2010 – 3 PKH 6/10Berufliche Rehabilitierung; Verfolgungszeit; förmliche Entziehung des Ausbildungsplatzes; ExmatrikulationZitiert von 6
- BVerwG, 23.09.2010 – 3 C 40/09Berufliche Rehabilitierung; berufliche Nachteile als Folge politischer Verfolgung; subjektive Zwangslage; Verfolgungsmaßnahmen gegen Dritte; selbstzugefügter politischer NachteilZitiert von 5
5 Entscheidungen zu § 10 BerRehaG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Vorschriften dieses Abschnitts ergänzen zugunsten des Verfolgten die allgemein anzuwendenden rentenrechtlichen Vorschriften. Leistungen nach diesem Abschnitt werden auf Antrag erbracht; im Einzelfall können sie auch von Amts wegen erbracht werden.