Gesetze / Berufliches Rehabilitierungsgesetz
BerRehaG§ 25 Verwaltungsverfahren
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BerRehaG/25#abs-1 (1) In dem Verfahren vor der Rehabilitierungsbehörde sind Zeugen zur Aussage und Sachverständige zur Erstattung von Gutachten verpflichtet. § 65 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BerRehaG/25#abs-2 (2) Die Angaben des Antragstellers zur Verfolgteneigenschaft nach § 1 Absatz 1 oder § 11a Absatz 3, zur Verfolgungszeit nach § 2 Absatz 1 und zur Verfolgung als Schüler nach § 3 Absatz 1 können, wenn Beweismittel nicht vorhanden oder nicht zu beschaffen oder ohne Verschulden des Antragstellers oder desjenigen, von dem er seine Rechte herleitet, verlorengegangen sind, der Entscheidung zugrundegelegt werden, soweit sie glaubhaft erscheinen. Unter den Voraussetzungen des Satzes 1 kann die Rehabilitierungsbehörde vom Antragsteller die Versicherung an Eides Statt gemäß § 27 des Verwaltungsverfahrensgesetzes verlangen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BerRehaG/25#abs-3 (3) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, gelten bis zum Erlaß entsprechender landesrechtlicher Bestimmungen die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes, des Verwaltungszustellungsgesetzes und des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BerRehaG/25#abs-4 (4) Für das Verfahren nach dem Zweiten und Dritten Abschnitt gelten das Erste und Zehnte Buch Sozialgesetzbuch. Führt eine Änderung dieses Gesetzes zu einer Änderung laufend gewährter Ausgleichsleistungen nach § 8 Absatz 1, sind diese von Amts wegen neu festzustellen. Von einer förmlichen Bescheiderteilung kann abgesehen werden; ausgenommen hiervon sind Fälle nach § 8 Absatz 4.
Wird zitiert von 17 Entscheidungen zu § 25 BerRehaG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 29.07.2015 – 3 B 39/14Anwendung der Nachweiserleichterung des § 25 Abs. 2 BerRehaG bei der beruflichen RehabilitierungZitiert von 5
- BVerwG, 30.06.2011 – 3 C 36/10Berufliche Rehabilitierung; unterlassene Beantragung von Ausgleichsleistungen; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Beratungsfehler; rückwirkende LeistungspflichtZitiert von 32
- BVerwG, 19.03.2019 – 8 B 9.19Berufliche Rehabilitierung; Glaubhaftmachung der Verfolgungszeit bei Beweisnot Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 19.03.2019 – 8 B 8/19Zur Anwendung der Beweiserleichterung gemäß § 25 Abs. 2 Satz 1 BerRehaGZitiert von 2
- BVerwG, 24.02.2021 – 8 B 64/20Zurückverweisung wegen gehörsverletzender Verkürzung des RechtsschutzbegehrensZitiert von 1
- BVerwG, 08.05.2019 – 8 B 7/19Verfolgteneigenschaft; Eigenkündigung nach AusreiseantragstellungZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Magdeburg, 22.02.2022 – 3 A 131/21 MD
- VG Meiningen, 11.02.2016 – 8 K 167/15 Me
- BVerwG, 28.05.2015 – 3 C 12/14Berufliche Rehabilitierung; Einsatzbeschluss einer Hochschule der DDRZitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 25 BerRehaG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.11.2018 Ausfertigung
§ 25 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. November 2018 (BGBl. I 2016)
BGBl. 2018 I S. 2016
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22.12.2014 Ausfertigung
§ 25 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I 2408 233)
BGBl. 2014 I S. 2408
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
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