Gesetze / Berufliches Rehabilitierungsgesetz
BerRehaG§ 2 Verfolgungszeit
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BerRehaG/2#abs-1 (1) Verfolgungszeit ist
Die Verfolgungszeit nach Satz 1 Nr. 2 endet mit dem Verlassen des Beitrittsgebiets, spätestens mit Ablauf des 2. Oktober 1990.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BerRehaG/2#abs-2 (2) Die Zeit, während derer der Verfolgte das Fortwirken der beruflichen Benachteiligung zu vertreten hat, ist keine Verfolgungszeit.
Wird zitiert von 48 Entscheidungen zu § 2 BerRehaG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 19.05.2005 – 3 C 36.04Zitiert von 5
- BVerwG, 05.05.2020 – 8 B 6/20Keine berufliche Rehabilitierung für Zeiten nach Ausreise aus der DDRZitiert von 2
- VG Potsdam, 18.11.2014 – 11 K 4205/13
- VG Meiningen, 16.07.2012 – 8 K 563/10 Me
- BVerwG, 22.04.2013 – 3 PKH 15.12Berufliche Rehabilitierung: Bestimmung der Verfolgungszeit bei zu Unrecht erlittener Freiheitsentziehung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 04.02.2010 – 3 PKH 9/09, 3 PKH 9/09 (3 B 54/09)Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitationsgesetzes; Verfestigung des Rechts auf Berufsausübung oder Berufsausbildung
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 11.04.2024 – 4 B 25/23Zitiert von 2
- BVerwG, 11.04.2024 – 4 B 24/23Ablehnung einer Terminverschiebung; Heilung AusfertigungsmangelZitiert von 2
- OVG Hamburg, 15.03.2024 – 3 Bf 282/23.AZZitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 BerRehaG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.11.2018 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. November 2018 (BGBl. I 2016)
BGBl. 2018 I S. 2016
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.