Gesetze / Berufliches Rehabilitierungsgesetz
BerRehaG§ 5 Ausschluß von Ansprüchen
Stand: 10.06.2019
Andere Ansprüche wegen einer aus politischen Gründen erfolgten Benachteiligung im Beruf oder in der Ausbildung sind ausgeschlossen, wenn sie Verbindlichkeiten im Sinne des Artikels 135a Abs. 2 des Grundgesetzes betreffen.
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Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerwG, 09.03.2006 – 3 PKH 11.05Zitiert von 1
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Änderungsverlauf
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28.11.2018 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. November 2018 (BGBl. I 2016)
BGBl. 2018 I S. 2016
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