Gesetze / Berufliches Rehabilitierungsgesetz

BerRehaG

§ 5 Ausschluß von Ansprüchen

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Andere Ansprüche wegen einer aus politischen Gründen erfolgten Benachteiligung im Beruf oder in der Ausbildung sind ausgeschlossen, wenn sie Verbindlichkeiten im Sinne des Artikels 135a Abs. 2 des Grundgesetzes betreffen.

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