Gesetze / Landesrecht Hessen / 53-60

Hessische Bergverordnung

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2012 Nr. 18, vom 30.08.2012, verkündet am 19.09.2012 · Stand: 20.11.2020 · letzte Änderung: Verordnung vom 09.11.2020

¹) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Informationsgesellschaft (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), zuletzt geändert durch Richtlinie 2006/96/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EU Nr. L 363 S. 81), sind beachtet worden.

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. ERSTER TEIL · Vorschriften für Betriebe
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Verkehrssprache
  4. § 3 Anwendung des Standes der Technik
  5. § 4 Betreten des Betriebsgeländes, Sicherung von Einrichtungen
  6. § 6 Jahresrevision der unter Tage eingesetzten elektrischen Anlagen und Arbeitsmittel
  7. ZWEITER TEIL · Anforderungen an Betriebsanlagen
  8. Erster Abschnitt · Bohrungen
  9. § 7 Anforderungen an die Erstellung von Bohrungen
  10. § 8 Anforderungen an die Sicherung von Bohrungen
  11. § 9 Anforderungen an Förderbohrungen, Sicherheitseinrichtungen für Versenkbohrungen und die Sicherung stillliegender Bohrungen
  12. § 10 Anforderungen an Anlagen
  13. § 11 Prüfung vor Errichtung und Inbetriebnahme sowie regelmäßige Prüfungen
  14. § 12 Betriebsbuch
  15. Zweiter Abschnitt · Schacht- und Schrägförderanlagen
  16. § 13 Anwendungsbereich
  17. § 14 Genehmigung
  18. § 15 Prüfbescheinigungen für besondere Einrichtungen
  19. § 16 Inbetriebnahme
  20. § 17 Abnahmeprüfung durch Sachverständige
  21. § 18 Bescheinigung über Werkstoffprüfungen, Referenzmessungen
  22. § 19 Auflegen und Einhängen von Seilen und Erneuern von Seileinbänden
  23. § 20 Seilaufliegezeiten
  24. § 21 Regelmäßige Prüfungen
  25. § 22 Betriebsbuch, Registriergeräte
  26. DRITTER TEIL · Zulassung von Ausnahmen, Bußgeldvorschriften
  27. § 23 Ausnahmen
  28. § 24 Ordnungswidrigkeiten
  29. VIERTER TEIL · Schlussvorschriften
  30. § 25 Aufhebung bisherigen Rechts
  31. § 26 Übergangsvorschriften
  32. § 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  33. Anlage zu § 7 Anforderungen bei der Herstellung von Bohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen und an Bohrungen nach § 127 Bundesberggesetz

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.