Gesetze / VO (EG) Nr. 1435/2003 · CELEX 02003R1435-20030821
Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE)
80 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Wesen der SCE
- Art 2 Gründung
- Art 3 Mindestkapital
- Art 4 Grundkapital der SCE
- Art 5 Satzung
- Art 6 Sitz
- Art 7 Verlegung des Sitzes
- Art 8 Maßgebendes Recht
- Art 9 Grundsatz der Nichtdiskriminierung
- Art 10 Vorgeschriebene Angaben in Geschäftsdokumenten der SCE
- Art 11 Eintragung und Inhalt der Bekanntmachung
- Art 12 Publizität der Urkunden in den Mitgliedstaaten
- Art 13 Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union
- Art 14 Erwerb der Mitgliedschaft
- Art 15 Verlust der Mitgliedschaft
- Art 16 Finanzielle Ansprüche der Mitglieder im Fall des Austritts oder des Ausschlusses
- Art 17 Bei der Gründung geltendes Recht
- Art 18 Erwerb der Rechtspersönlichkeit
- Art 19 Verfahren der Gründung durch Verschmelzung
- Art 20 Für Verschmelzungen maßgebendes Recht
- Art 21 Gründe für einen Einspruch gegen die Verschmelzung
- Art 22 Verschmelzungsbedingungen
- Art 23 Erläuterung und Begründung des Verschmelzungsplans
- Art 24 Bekanntmachung
- Art 25 Informationsrechte
- Art 26 Bericht der unabhängigen Sachverständigen
- Art 27 Billigung des Verschmelzungsplans
- Art 28 Für die Gründung durch Verschmelzung maßgebendes Recht
- Art 29 Kontrolle der Verschmelzung
- Art 30 Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Verschmelzung
- Art 31 Eintragung der Verschmelzung
- Art 32 Bekanntmachung
- Art 33 Auswirkungen der Verschmelzung
- Art 34 Rechtmäßigkeit der Verschmelzung
- Art 35 Verfahren der Gründung durch Umwandlung
- Art 36 Struktur der Organe
- Art 37 Aufgaben des Leitungsorgans und Bestellung seiner Mitglieder
- Art 38 Vorsitz und Einberufung des Leitungsorgans
- Art 39 Aufgaben und Bestellung des Aufsichtsorgans
- Art 40 Informationsrechte
- Art 41 Vorsitz und Einberufung des Aufsichtsorgans
- Art 42 Aufgaben und Bestellung des Verwaltungsorgans
- Art 43 Sitzungen; Informationsrechte
- Art 44 Vorsitz und Einberufung des Verwaltungsorgans
- Art 45 Amtsdauer
- Art 46 Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
- Art 47 Vertretungsbefugnis und Haftung der SCE
- Art 48 Ermächtigungsbedürftige Geschäfte
- Art 49 Vertraulichkeit
- Art 50 Beschlussfassung der Organe
- Art 51 Haftung
- Art 52 Zuständigkeit
- Art 53 Ablauf der Generalversammlung
- Art 54 Einberufung der Generalversammlung
- Art 55 Einberufung durch eine Minderheit der Mitglieder
- Art 56 Form und Frist der Einberufung
- Art 57 Aufnahme neuer Punkte in die Tagesordnung
- Art 58 Teilnahme und Vertretung
- Art 59 Stimmrecht
- Art 60 Informationsrecht
- Art 61 Beschlussfassung
- Art 62 Niederschrift
- Art 63 Sektor- und Sektionsversammlungen
- Art 64 Wertpapiere, die keine Geschäftsanteile sind, und Schuldverschreibungen mit besonderen Vorteilen
- Art 65 Gesetzliche Rücklage
- Art 66 Rückvergütung
- Art 67 Verwendung des verfügbaren Ergebnisses
- Art 68 Erstellung des Jahresabschlusses und des konsolidierten Abschlusses
- Art 69 Abschluss von SCE der Kredit- oder Finanzbranche
- Art 70 Pflichtprüfung
- Art 71 Prüfungs- und Kontrollsystem
- Art 72 Auflösung, Zahlungsunfähigkeit und ähnliche Verfahren
- Art 73 Auflösung durch ein Gericht oder eine zuständige Verwaltungsbehörde des Sitzstaates der SCE
- Art 74 Bekanntmachung der Auflösung
- Art 75 Übertragung des Reinvermögens
- Art 76 Umwandlung in eine Genossenschaft
- Art 77 Wirtschafts- und Währungsunion
- Art 78 Nationale Umsetzungsmaßnahmen
- Art 79 Überprüfung der Verordnung
- Art 80 Inkrafttreten