Gesetze / VO (EG) Nr. 1435/2003

VO (EG) Nr. 1435/2003

Art 23 Erläuterung und Begründung des Verschmelzungsplans

Stand: 02.10.2026

Das Verwaltungs- oder Leitungsorgan einer jeden der zu verschmelzenden Genossenschaften erstellt einen ausführlichen schriftlichen Bericht, in dem der Verschmelzungsplan sowie insbesondere das Verhältnis für den Austausch der Anteile rechtlich und wirtschaftlich zu erläutern und zu begründen sind. In dem Bericht sind ferner etwaige besondere Bewertungsschwierigkeiten anzugeben.

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