Gesetze / VO (EG) Nr. 1435/2003

VO (EG) Nr. 1435/2003

Art 72 Auflösung, Zahlungsunfähigkeit und ähnliche Verfahren

Stand: 02.10.2026

Hinsichtlich der Auflösung, Liquidation, Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung und ähnlicher Verfahren unterliegt die SCE den Rechtsvorschriften, die für eine nach dem Recht des Sitzstaats der SCE gegründete Genossenschaft maßgebend wären; dies gilt auch für die Vorschriften hinsichtlich der Beschlussfassung durch die Generalversammlung.

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