Gesetze / VO (EG) Nr. 1435/2003
VO (EG) Nr. 1435/2003Art 72 Auflösung, Zahlungsunfähigkeit und ähnliche Verfahren
Stand: 02.10.2026
Hinsichtlich der Auflösung, Liquidation, Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung und ähnlicher Verfahren unterliegt die SCE den Rechtsvorschriften, die für eine nach dem Recht des Sitzstaats der SCE gegründete Genossenschaft maßgebend wären; dies gilt auch für die Vorschriften hinsichtlich der Beschlussfassung durch die Generalversammlung.