Gesetze / Landesrecht Bayern / WSO · GVBl. 2010 S. 17, 227, BayRS 2236-5-1-K
Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern
45 Normen · Ausgangsfassung vom 30.12.2009 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Voraussetzungen, Zeitpunkt
- § 3 Probeunterricht an drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen
- § 4 Voraussetzungen
- § 5 Aufnahmeprüfung
- § 6 Nachholfrist und Probezeit
- § 7 Gastschülerinnen und Gastschüler
- § 8 Übertritt an eine andere Wirtschaftsschule
- § 9 Klassen, andere Unterrichtsgruppen
- § 10 Höchstausbildungsdauer
- § 11 Stundentafeln, Distanzunterricht
- § 12 Nachweise des Leistungsstands
- § 13 Schulaufgaben, Kurzarbeiten und Schriftliche Hausarbeiten
- § 14 Stegreifaufgaben, mündliche und praktische Leistungen, fachliche Leistungstests
- § 15 Fachpraktische Tätigkeiten
- § 16 Bewertung der Leistungen
- § 17 Nachholung von Leistungsnachweisen
- § 18 Bildung der Jahresfortgangsnote
- § 19 Entscheidung über das Vorrücken
- § 20 Vorrücken auf Probe
- § 21 Nachprüfung
- § 22 Überspringen einer Jahrgangsstufe
- § 23 Freiwilliges Wiederholen, Rücktritt
- § 24 Verbot des Wiederholens
- § 25 Zwischen- und Jahreszeugnisse
- § 26 Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs
- § 27 Prüfungsausschuss
- § 28 Festsetzung der Jahresfortgangsnoten
- § 29 Schriftliche Prüfung
- § 30 Mündliche Prüfung
- § 31 Praktische Prüfung
- § 32 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 33 Festsetzung des Prüfungsergebnisses und der Zeugnisnoten
- § 34 Notenausgleich
- § 35 Abschlusszeugnis
- § 36 Wiederholung der Abschlussprüfung
- § 37 Verhinderung an der Teilnahme
- § 38 Nachholung der Abschlussprüfung
- § 39 Unterschleif
- § 40 Allgemeines
- § 41 Zulassung
- § 42 Prüfungsgegenstände und Prüfungsverfahren
- § 43 Festsetzung des Prüfungsergebnisses und der Zeugnisnoten
- § 44 Zusätzliche Regelungen für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Ersatzschulen
- § 45 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu § 11) Stundentafel für die vierstufige Wirtschaftsschule mit Vorklasse
- Anlage 2 (zu § 11) Stundentafel für die dreistufige Wirtschaftsschule
- Anlage 3 (zu § 11) Stundentafel für die zweistufige Wirtschaftsschule
- Anlage 4 (zu § 11)
- Anlage 5 (aufgehoben)
- Anlage 6 (aufgehoben)
- Anlage 7 (aufgehoben)
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
01.07.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 14 der Verordnung vom 1. Juli 2026 (GVBl. S. 425)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.