Gesetze / Landesrecht Bayern / Wirtschaftsschulordnung
WSOAnlage 2 (zu § 11) Stundentafel für die dreistufige Wirtschaftsschule
Stand: 25.08.2026
Jahrgangsstufe
8
9
10
Gesamt
Religionslehre
2
2
2
6
Deutsch
4
4
4
12
Englisch
4
3
4
11
Mathematik
4
3
4
11
Geschichte/Politik und Gesellschaft
2
2
2
6
Mensch, Umwelt, Technik
3
–
–
3
Musisch-ästhetische Bildung
2
–
–
2
Ökonomische Bildung
7
–
–
7
Digitale Bildung
–
–
Sport
2 + 2
2 + 2
2 + 2
6 + 6
Übungsunternehmen,
–
6
6
12
Wirtschaft Aktuell
–
2
–
2
Modul 1
–
2
2
4
Modul 2
–
2
2
4
Modul 3
–
2
2
4
Gesamt
30 + 2
30 + 2
30 + 2
90 + 6
[Amtl. Anm.:] Im Fall des Art. 47 Abs. 1 BayEUG: Ethik/Islamischer Unterricht.
[Amtl. Anm.:] In der Jahrgangsstufe 8 ist es möglich, eine Stunde eigenverantwortlich zwischen den Fächern Ökonomische Bildung/Digitale Bildung sowie Mensch, Umwelt, Technik zu verschieben.
[Amtl. Anm.:] Die Fachpraktischen Tätigkeiten in Jahrgangsstufe 8 sind ein verpflichtender Teil des Faches Ökonomische Bildung. Die Note aus den Fachpraktischen Tätigkeiten fließt als Teilleistung in das Fach Ökonomische Bildung ein.
[Amtl. Anm.:] Die Fachpraktischen Tätigkeiten in den Jahrgangsstufen 9 und 10 sind ein verpflichtender Teil des Faches Übungsunternehmen. Die Note aus den Fachpraktischen Tätigkeiten fließt als Teilleistung in das Fach Übungsunternehmen ein.
[Amtl. Anm.:] Der Unterricht im Fach Übungsunternehmen muss mindestens zwei Stunden Digitale Bildung enthalten.