Gesetze / Landesrecht Bayern / Wirtschaftsschulordnung

WSO

Anlage 2 (zu § 11) Stundentafel für die dreistufige Wirtschaftsschule

Stand: 25.08.2026

Bayern

Jahrgangsstufe

8

9

10

Gesamt

Religionslehre

2

2

2

6

Deutsch

4

4

4

12

Englisch

4

3

4

11

Mathematik

4

3

4

11

Geschichte/Politik und Gesellschaft

2

2

2

6

Mensch, Umwelt, Technik

3

3

Musisch-ästhetische Bildung

2

2

Ökonomische Bildung

7

7

Digitale Bildung

Sport

2 + 2

2 + 2

2 + 2

6 + 6

Übungsunternehmen,

6

6

12

Wirtschaft Aktuell

2

2

Modul 1

2

2

4

Modul 2

2

2

4

Modul 3

2

2

4

Gesamt

30 + 2

30 + 2

30 + 2

90 + 6

[Amtl. Anm.:] Im Fall des Art. 47 Abs. 1 BayEUG: Ethik/Islamischer Unterricht.

[Amtl. Anm.:] In der Jahrgangsstufe 8 ist es möglich, eine Stunde eigenverantwortlich zwischen den Fächern Ökonomische Bildung/Digitale Bildung sowie Mensch, Umwelt, Technik zu verschieben.

[Amtl. Anm.:] Die Fachpraktischen Tätigkeiten in Jahrgangsstufe 8 sind ein verpflichtender Teil des Faches Ökonomische Bildung. Die Note aus den Fachpraktischen Tätigkeiten fließt als Teilleistung in das Fach Ökonomische Bildung ein.

[Amtl. Anm.:] Die Fachpraktischen Tätigkeiten in den Jahrgangsstufen 9 und 10 sind ein verpflichtender Teil des Faches Übungsunternehmen. Die Note aus den Fachpraktischen Tätigkeiten fließt als Teilleistung in das Fach Übungsunternehmen ein.

[Amtl. Anm.:] Der Unterricht im Fach Übungsunternehmen muss mindestens zwei Stunden Digitale Bildung enthalten.

§ 45