Gesetze / Landesrecht Bayern / Wirtschaftsschulordnung

WSO

Anlage 4 (zu § 11)

Stand: 25.08.2026

Bayern

4.1

Stundentafel mit Lehrereinsatz für die vierstufige Wirtschaftsschule im Kooperationsmodell

Jahrgangsstufe

7

8

9

10

Gesamt

LK WS

LK MS

Religionslehre

2

2

2

2

8

8

Deutsch

5

4

4

4

17

17

Englisch

5

4

3

4

16

16

Mathematik

4

4

3

4

15

15

Geschichte/Politik und Gesellschaft

2

2

2

2

8

8

Mensch, Umwelt, Technik

2

3

5

5

Musisch-ästhetische Bildung

2

2

4

4

Ökonomische Bildung

6

7

13

13

Digitale Bildung

Sport

2 + 2

2 + 2

2 + 2

2 + 2

8 + 8

8 + 8

Übungsunternehmen,

6

6

12

12

Wirtschaft Aktuell

2

2

2

Modul 1

2

2

4

4

Modul 2

2

2

4

4

Modul 3

2

2

4

4

Gesamt

30 + 2

30 + 2

30 + 2

30 + 2

120 + 8

108

12 + 8

[Amtl. Anm.:] Im Fall des Art. 47 Abs. 1 BayEUG: Ethik/Islamischer Unterricht.

[Amtl. Anm.:] In den Jahrgangsstufen 7 und 8 ist es möglich, eine Stunde eigenverantwortlich zwischen den Fächern Ökonomische Bildung/Digitale Bildung sowie Mensch, Umwelt, Technik zu verschieben.

[Amtl. Anm.:] Die Fachpraktischen Tätigkeiten in Jahrgangsstufe 8 sind ein verpflichtender Teil des Faches Ökonomische Bildung. Die Note aus den Fachpraktischen Tätigkeiten fließt als Teilleistung in das Fach Ökonomische Bildung ein.

[Amtl. Anm.:] Die Fachpraktischen Tätigkeiten in den Jahrgangsstufen 9 und 10 sind ein verpflichtender Teil des Faches Übungsunternehmen. Die Note aus den Fachpraktischen Tätigkeiten fließt als Teilleistung in das Fach Übungsunternehmen ein.

[Amtl. Anm.:] Der Unterricht im Fach Übungsunternehmen muss mindestens zwei Stunden Digitale Bildung enthalten.

[Amtl. Anm.:] Über die Jahrgangsstufen 9 und 10 sind Module aus dem naturwissenschaftlichen Bereich im Umfang von insgesamt mindestens vier Stunden zu belegen.

4.2

Stundentafel mit Lehrereinsatz für die dreistufige Wirtschaftsschule im Kooperationsmodell

Jahrgangsstufe

8

9

10

Gesamt

LK WS

LK MS

Religionslehre

2

2

2

6

6

Deutsch

4

4

4

12

12

Englisch

4

3

4

11

11

Mathematik

4

3

4

11

11

Geschichte/Politik und Gesellschaft

2

2

2

6

6

Mensch, Umwelt, Technik

3

3

3

Musisch-ästhetische Bildung

2

2

2

Ökonomische Bildung

7

7

7

Digitale Bildung

Sport

2 + 2

2 + 2

2 + 2

6 + 6

6 + 6

Übungsunternehmen,

6

6

12

12

Wirtschaft Aktuell

2

2

2

Modul 1

2

2

4

4

Modul 2

2

2

4

4

Modul 3

2

2

4

4

Gesamt

30 + 2

30 + 2

30 + 2

90 + 6

82

8 + 6

[Amtl. Anm.:] Im Fall des Art. 47 Abs. 1 BayEUG: Ethik/Islamischer Unterricht.

[Amtl. Anm.:] In der Jahrgangsstufe 8 ist es möglich, eine Stunde eigenverantwortlich zwischen den Fächern Ökonomische Bildung/Digitale Bildung sowie Mensch, Umwelt, Technik zu verschieben.

[Amtl. Anm.:] Die Fachpraktischen Tätigkeiten in Jahrgangsstufe 8 sind ein verpflichtender Teil des Faches Ökonomische Bildung. Die Note aus den Fachpraktischen Tätigkeiten fließt als Teilleistung in das Fach Ökonomische Bildung ein.

[Amtl. Anm.:] Die Fachpraktischen Tätigkeiten in den Jahrgangsstufen 9 und 10 sind ein verpflichtender Teil des Faches Übungsunternehmen. Die Note aus den Fachpraktischen Tätigkeiten fließt als Teilleistung in das Fach Übungsunternehmen ein.

[Amtl. Anm.:] Der Unterricht im Fach Übungsunternehmen muss mindestens zwei Stunden Digitale Bildung enthalten.

§ 45