Gesetze / Landesrecht Bayern / Wirtschaftsschulordnung
WSO§ 11 Stundentafeln, Distanzunterricht
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WSO/11#abs-1 (1) Für die Wirtschaftsschule gelten die Stundentafeln gemäß den Anlagen 1 bis 4 . Das Staatsministerium kann bei Vorliegen besonderer Umstände Abweichungen für die Dauer eines Schuljahres vornehmen. Keiner Genehmigung bedarf die organisatorisch bedingte Verblockung des Unterrichts in einzelnen Unterrichtsfächern im Rahmen der Gesamtstunden eines Fachs im Schuljahr. Mit Genehmigung der Regierung kann der Unterricht gemäß den Anlagen in einzelnen Pflichtfächern ganz oder teilweise in ein anderes Schuljahr verlegt werden. Ein Modul kann von der Schule als Schwerpunkt festgelegt werden. Aus schulorganisatorischen Gründen können im Einzelfall Schülerinnen und Schüler den Modulen durch die Schule zugeordnet werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WSO/11#abs-2 (2) Im Schuljahr können über die Stundentafel hinaus bis zu zwei Wochenstunden Unterricht in Pflichtfächern erteilt werden. Um einzelne Klassen in einem Fach oder in mehreren Fächern besonders zu fördern, kann die Schulleitung im Benehmen mit der Lehrerkonferenz und dem Elternbeirat zeitlich begrenzt ein Abweichen von der Stundentafel durch Erhöhung der Stundenzahl in diesen Fächern und entsprechende Verringerung in anderen Fächern anordnen. In Unterrichtsfächern, ausgenommen in Fächern der Abschlussprüfung, kann bilingualer Unterricht eingerichtet werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WSO/11#abs-3 (3) Der Unterricht kann in einzelnen Fächern in organisatorisch oder pädagogisch begründeten Fällen in begrenztem Umfang als Distanzunterricht nach § 19 Abs. 4 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) abgehalten werden. Die Lehrerkonferenz und das Schulforum sind vorher anzuhören.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/WSO/11#abs-4 (4) Schülerinnen und Schülern, die in die Jahrgangsstufe 8, 9 oder 10 der Wirtschaftsschule eintreten und an zuvor besuchten Schulen keinen Unterricht im Fach Englisch hatten, kann die Regierung im Einzelfall zur Vermeidung einer unbilligen Härte genehmigen, dass Englisch durch eine andere Fremdsprache oder die nichtdeutsche Muttersprache ersetzt wird.