Gesetze / Landesrecht Bayern / Wirtschaftsschulordnung

WSO

Anlage 3 (zu § 11) Stundentafel für die zweistufige Wirtschaftsschule

Stand: 25.08.2026

Bayern

Jahrgangsstufe

10

11

Gesamt

Religionslehre

1

1

2

Deutsch

4

4

8

Englisch

4

4

8

Mathematik

4

4

8

Politik und Gesellschaft

2

2

Ökonomische Bildung

6

6

12

Digitale Bildung

Übungsunternehmen,

6

6

12

Wirtschaft Aktuell

2

2

Sport

1

1

2

Modul 1

2

2

4

Modul 2

2

2

4

Gesamt

32

32

64

[Amtl. Anm.:] Im Fall des Art. 47 Abs. 1 BayEUG: Ethik/Islamischer Unterricht.

[Amtl. Anm.:] Die Fachpraktischen Tätigkeiten in den Jahrgangsstufen 10 und 11 sind ein verpflichtender Teil des Faches Übungsunternehmen. Die Note aus den Fachpraktischen Tätigkeiten fließt als Teilleistung in das Fach Übungsunternehmen ein.

[Amtl. Anm.:] Der Unterricht im Fach Übungsunternehmen muss mindestens zwei Stunden Digitale Bildung enthalten.

[Amtl. Anm.:] Falls von der jeweiligen Schule gewünscht, kann der Sportunterricht auch in einem Schuljahr gebündelt werden.

§ 45