Gesetze / Landesrecht Bayern / Wirtschaftsschulordnung
WSOAnlage 3 (zu § 11) Stundentafel für die zweistufige Wirtschaftsschule
Stand: 25.08.2026
Jahrgangsstufe
10
11
Gesamt
Religionslehre
1
1
2
Deutsch
4
4
8
Englisch
4
4
8
Mathematik
4
4
8
Politik und Gesellschaft
2
–
2
Ökonomische Bildung
6
6
12
Digitale Bildung
Übungsunternehmen,
6
6
12
Wirtschaft Aktuell
–
2
2
Sport
1
1
2
Modul 1
2
2
4
Modul 2
2
2
4
Gesamt
32
32
64
[Amtl. Anm.:] Im Fall des Art. 47 Abs. 1 BayEUG: Ethik/Islamischer Unterricht.
[Amtl. Anm.:] Die Fachpraktischen Tätigkeiten in den Jahrgangsstufen 10 und 11 sind ein verpflichtender Teil des Faches Übungsunternehmen. Die Note aus den Fachpraktischen Tätigkeiten fließt als Teilleistung in das Fach Übungsunternehmen ein.
[Amtl. Anm.:] Der Unterricht im Fach Übungsunternehmen muss mindestens zwei Stunden Digitale Bildung enthalten.
[Amtl. Anm.:] Falls von der jeweiligen Schule gewünscht, kann der Sportunterricht auch in einem Schuljahr gebündelt werden.