Gesetze / Landesrecht Bayern / Wirtschaftsschulordnung
WSO§ 14 Stegreifaufgaben, mündliche und praktische Leistungen, fachliche Leistungstests
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WSO/14#abs-1 (1) Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt. Sie beschränken sich auf den Inhalt der vorhergegangenen Unterrichtsstunde einschließlich der Grundkenntnisse des Fachs; in den Fächern Deutsch und Englisch sind Diktate zulässig. Wurden die vorangegangenen Unterrichtsstunden versäumt, so entscheidet die Lehrkraft, ob der Schülerin oder dem Schüler die Bearbeitung zugemutet werden kann. § 13 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WSO/14#abs-2 (2) In bis zu zweistündigen Fächern kann eine mündliche Leistung im Schuljahr auch durch eine Stegreifaufgabe ersetzt werden. Leistungen in einer Gruppenarbeit können als mündliche Leistungen gewertet werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WSO/14#abs-3 (3) Fachliche Leistungstests, die nach Maßgabe näherer Bestimmungen des Staatsministeriums gehalten werden können, werden spätestens eine Woche vorher angekündigt. Bei der Bildung der Jahresfortgangsnote gemäß § 18 zählen sie wie mündliche Leistungen. An dem Tag an dem die Klasse einen fachlichen Leistungstest schreibt, werden Schulaufgaben, Kurzarbeiten und Stegreifaufgaben nicht gehalten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/WSO/14#abs-4 (4) An Tagen, an denen die Klasse eine Schulaufgabe oder Kurzarbeit schreibt, werden Stegreifaufgaben nicht gegeben. § 13 Abs. 5 gilt für Stegreifaufgaben entsprechend.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/WSO/14#abs-5 (5) Die Leistungsnachweise in den Modulen sollen sich an den Anforderungen der modernen Berufs- und Arbeitswelt orientieren.