Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Abschiebungshaftvollzugsgesetz–– SächsAHaftVollzG · SächsGVBl. 2018 Nr. 11, S. 458, Fsn-Nr. 270-7
Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams im Freistaat Sachsen
41 Normen · Ausgangsfassung vom 28.06.2018 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Einrichtungen
- § 2 Grundsätze der Vollzugsgestaltung
- § 3 Aufnahme
- § 4 Betreuung und Beratung
- § 5 Entlassung
- § 6 Unterbringung
- § 7 Aufenthalt während des Tages
- § 8 Aufenthalt während der Nachtruhe
- § 9 Gewahrsam an Gegenständen
- § 10 Verpflegung und Einkauf
- § 11 Gesundheitsschutz und Hygiene
- § 12 Medizinische Versorgung
- § 13 Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge
- § 14 Arbeit
- § 15 Freizeitangebote und Sport
- § 16 Mediennutzung
- § 17 Religionsausübung
- § 18 Besuch
- § 19 Durchführung der Besuche
- § 20 Überwachung der Gespräche
- § 21 Schriftwechsel, Sichtkontrolle und Weiterleitung von Schreiben
- § 22 Überwachung des Schriftwechsels und Anhalten von Schreiben
- § 23 Telefongespräche
- § 24 Pakete
- § 25 Allgemeine Verhaltenspflichten
- § 26 Durchsuchung
- § 27 Videoüberwachung
- § 28 Besondere Sicherungsmaßnahmen
- § 29 Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen und Verfahren
- § 30 Ärztliche Überwachung
- § 31 Unmittelbarer Zwang
- § 32 Schusswaffenverbot
- § 33 Beschwerderecht
- § 34 Ausschluss des Widerspruchs
- § 35 Wirkung der Klage
- § 36 Datenschutz bei Videoüberwachung
- § 37 Schutz besonderer Daten
- § 38 Aufbau der Einrichtungen
- § 39 Bedienstete und Beauftragung
- § 40 Beirat
- § 41 Einschränkung von Grundrechten
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
22.07.2024 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 2 Absatz 6 des Gesetzes vom 22. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 706)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.