Gesetze / Landesrecht Bayern / RSO · GVBl. S. 458, ber. S. 585, BayRS 2234-2-K

Schulordnung für die Realschulen

52 Normen · Ausgangsfassung vom 18.07.2007 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Aufnahme in die unterste Jahrgangsstufe
  4. § 3 Probeunterricht
  5. § 4 Erneuter Eintritt in die Realschule
  6. § 5 Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe
  7. § 6 Aufnahmeprüfung
  8. § 7 Nachholfrist, Probezeit
  9. § 8 Gastschülerinnen und Gastschüler
  10. § 9 Aufnahme in die Abendrealschule
  11. § 10 Wechsel der Realschule oder der Wahlpflichtfächergruppe
  12. § 11 Übertritt an ein Gymnasium
  13. § 12 Einrichtung von Klassen
  14. § 13 Wahlpflichtfächergruppen – Ausbildungsrichtungen –
  15. § 14 Wahlpflichtfächer, Wahlfächer, Ergänzungsunterricht
  16. § 15 Höchstausbildungsdauer
  17. § 16 Stundentafeln
  18. § 17 Leistungsnachweise
  19. § 18 Große Leistungsnachweise
  20. § 19 Kleine Leistungsnachweise
  21. § 20 Korrektur und Besprechung
  22. § 21 Bewertung der Leistungen
  23. § 22 Nachholung von Leistungsnachweisen
  24. § 23 Bildung der Jahresfortgangsnote
  25. § 24 Entscheidung über das Vorrücken
  26. § 25 Vorrückungsfächer
  27. § 26 Vorrücken auf Probe
  28. § 27 Nachprüfung
  29. § 28 Überspringen einer Jahrgangsstufe
  30. § 29 Freiwilliges Wiederholen
  31. § 30 Verbot des Wiederholens
  32. § 31 Zwischen- und Jahreszeugnisse
  33. § 32 Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs
  34. § 33 Prüfungsausschuss
  35. § 34 Festsetzung der Jahresfortgangsnoten
  36. § 35 Schriftliche Prüfung
  37. § 36 Mündliche Prüfung
  38. § 37 Praktische Prüfung
  39. § 38 Bewertung der Prüfungsleistungen
  40. § 39 Festsetzung des Prüfungsergebnisses und der Zeugnisnoten
  41. § 40 Notenausgleich
  42. § 41 Abschlusszeugnis
  43. § 42 Wiederholung der Abschlussprüfung
  44. § 43 Verhinderung an der Teilnahme
  45. § 44 Nachholung der Abschlussprüfung
  46. § 45 Unterschleif
  47. § 46 Allgemeines
  48. § 47 Zulassung
  49. § 48 Prüfungsgegenstände
  50. § 49 Festsetzung des Prüfungsergebnisses und der Zeugnisnoten
  51. § 50 Zusätzliche Regelungen für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Ersatzschulen
  52. § 51 Ergänzungsprüfung
  53. § 52 Inkrafttreten
  54. Schlussformel
  55. Anlage 1 (zu § 16)
  56. Anlage 2 (zu § 16) Stundentafel für die dreijährige Abendrealschule

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    01.07.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 10 der Verordnung vom 1. Juli 2026 (GVBl. S. 425)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.