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RSO

§ 18 Große Leistungsnachweise

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RSO/18#abs-1 (1) Schulaufgaben sind in folgender Anzahl anzufertigen:

Vorrückungsfach

Jahrgangsstufe

5

6

7

8

9

10

Deutsch

4

4

4

4

3

3

Englisch

4

4

4

4

3

3

Mathematik

(Wahlpflichtfächergruppe I)

4

4

4

4

4

3

Mathematik

(Wahlpflichtfächergruppen II und III)

4

4

3

3

3

3

Physik

(Wahlpflichtfächergruppe I)

-

-

2

2

3

3

Physik

(Wahlpflichtfächergruppen II und III)

-

-

-

2

2

2

Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen

(Wahlpflichtfächergruppe II)

-

-

3

3

3

3

Französisch

(Wahlpflichtfächergruppe III)

-

-

3

3

3

3

Chemie

(Wahlpflichtfächergruppe I)

-

-

-

2

2

2

Chemie

(Wahlpflichtfächergruppen II und III)

-

-

-

-

2

2

Kunst, Werken, Ernährung und Gesundheit, Sozialwesen

(als Prüfungsfach in Wahlpflichtfächergruppe III)

-

-

3

3

3

3.

An den Abendrealschulen wird die Anzahl der Schulaufgaben von der Lehrerkonferenz festgesetzt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RSO/18#abs-2 (2) Schulaufgaben im Fach Deutsch sind zusammenhängende Texte, insbesondere Aufsätze und textgebundene Aufsätze. In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 kann jeweils eine Aufgabe aus dem Bereich der Rechtschreibung und der Grammatik als eine Schulaufgabe gegeben werden.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/RSO/18#abs-3 (3) Mit Ausnahme des Fachs Deutsch können Schulaufgaben und Stegreifaufgaben durch mindestens fünf angesagte Tests ersetzt werden; die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz zu Beginn des Schuljahres. Die gemäß § 19 Abs. 6 Satz 3 geforderte Mindestanzahl an Leistungsnachweisen reduziert sich auf einen Leistungsnachweis im Sinne des § 19 Abs. 4.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/RSO/18#abs-4 (4) In den Fächern Kunst, Werken sowie Ernährung und Gesundheit wird eine Schulaufgabe als praktischer Leistungsnachweis durchgeführt. In allen anderen Fächern mit mehr als zwei Schulaufgaben kann durch Beschluss der Lehrerkonferenz zu Beginn des Schuljahres in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 eine der Schulaufgaben ersetzt werden durch

1. zwei Kurzarbeiten oder

2. ein gleichwertiges Prüfungsformat.

Im Fach Französisch kann in Jahrgangsstufe 9 alternativ zu Satz 2 durch Entscheidung der Lehrkraft eine Schulaufgabe oder ein angesagter Test nach Abs. 3 durch die Sprachzertifikatsprüfung DELF A2 scolaire ersetzt werden.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/RSO/18#abs-5 (5) In den Jahrgangsstufen 5 bis 9 können jeweils ein angesagter Test nach Abs. 3 oder eine Kurzarbeit nach Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 je Fach durch ein gleichwertiges Prüfungsformat ersetzt werden. Die Entscheidung trifft die Lehrkraft des jeweiligen Fachs.

Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/RSO/18#abs-6 (6) Auf eine Schulaufgabe sind höchstens 60 Minuten zu verwenden. Bei Aufsätzen und praktischen Leistungsnachweisen ist die Arbeitszeit entsprechend der Themenstellung zu steigern. In Jahrgangsstufe 10 können in den Fächern der Abschlussprüfung höchstens zwei Schulaufgaben bis zum Umfang einer Prüfungsaufgabe gehalten werden. Bei gleichwertigen Prüfungsformaten bestimmt die Lehrkraft die Arbeitszeit abhängig von der Art der Leistungserbringung.

Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/RSO/18#abs-7 (7) Die Zahl der Schulaufgaben und der sie gegebenenfalls ersetzenden Leistungsnachweise wird den Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt. Schulaufgaben und sie ersetzende Prüfungsformate werden spätestens eine Woche vorher angekündigt.

§ 17 § 19