Gesetze / Landesrecht Bayern / Realschulordnung

RSO

§ 12 Einrichtung von Klassen

Stand: 25.08.2026

Bayern

Der Unterricht wird in Klassen erteilt, deren Bildung sich nach pädagogischen, personellen, räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten richtet. Für Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Muttersprache können besondere Klassen gebildet werden, in denen Abweichungen von der Stundentafel zulässig sind.

§ 11 § 13