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RSO

§ 25 Vorrückungsfächer

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RSO/25#abs-1 (1) Vorrückungsfächer sind alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer. Ausgenommen sind Textiles Gestalten, Kunst, Werken, Musik und Sport, sofern diese Fächer nicht Wahlpflichtfächer in der Wahlpflichtfächergruppe III sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RSO/25#abs-2 (2) An den Abendrealschulen sind alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer Vorrückungsfächer.

§ 24 § 26