Gesetze / Landesrecht Bayern / Realschulordnung
RSO§ 25 Vorrückungsfächer
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RSO/25#abs-1 (1) Vorrückungsfächer sind alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer. Ausgenommen sind Textiles Gestalten, Kunst, Werken, Musik und Sport, sofern diese Fächer nicht Wahlpflichtfächer in der Wahlpflichtfächergruppe III sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RSO/25#abs-2 (2) An den Abendrealschulen sind alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer Vorrückungsfächer.