Gesetze / Landesrecht Brandenburg / LSchiffV · GVBl.II/05, [Nr. 10] S.166

Verordnung für die Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg (Landesschifffahrtsverordnung - LSchiffV)

91 Normen · ausgefertigt 25.04.2005 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Geltungsbereich
  2. § 2 Zuständigkeiten
  3. § 3 Begriffsbestimmungen
  4. § 4 Schiffsführer
  5. § 5 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord
  6. § 6 Verhalten unter besonderen Umständen
  7. § 7 Besetzung des Ruders
  8. § 8 Fahrerlaubnispflicht
  9. § 9 Anerkennung anderer Befähigungszeugnisse
  10. § 10 Allgemeine Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis
  11. § 11 Fahrzeiterfordernis für den Erwerb der Fahrerlaubnis
  12. § 12 Prüfung zum Erwerb der Fahrerlaubnis
  13. § 13 Abnahme der Prüfung
  14. § 14 Beantragung und Erteilung der Fahrerlaubnis
  15. § 15 Entziehen und Ruhen der Fahrerlaubnis
  16. § 16 Gebühren
  17. § 17 Grundregeln für Bau und Ausrüstung
  18. § 18 Schiffseichung
  19. § 19 Stabilität, Freibord, Einsenkungsmarken und zulässige größte Belastung
  20. § 20 Höchstzahl der Fahrgäste
  21. § 21 Manövrierfähigkeit
  22. § 22 Höchstzulässiges Betriebsgeräusch
  23. § 23 Steuerstand
  24. § 24 Einrichtungen zum Schutz der Gewässer
  25. § 25 Motoren mit Gemischschmierung
  26. § 26 Höchstzulässige Abgasemissionen
  27. § 27 Abgasleitungen
  28. § 28 Kraftstoffbehälter
  29. § 29 Flüssiggas- oder Druckluftanlagen
  30. § 30 Akkumulatoren
  31. § 31 Heiz-, Koch- und Kühleinrichtungen
  32. § 32 Nichtzulässige Brennstoffe
  33. § 33 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge
  34. § 34 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
  35. § 35 Lichter, Feuerlöscher und Verbandskästen
  36. § 36 Rettungsmittel
  37. § 37 Schallgeräte
  38. § 38 Lenzgeräte
  39. § 39 Besatzung
  40. § 40 Zulassung zum Verkehr
  41. § 41 Nachuntersuchung, Sonderuntersuchung, Untersuchung von Amts wegen
  42. § 42 Widerruf und Beschränkung der Zulassung
  43. § 43 Grundregeln für das Verhalten im Verkehr
  44. § 44 Fahrregeln
  45. § 45 Fahrgeschwindigkeit
  46. § 46 Stillliegen
  47. § 47 Einschränkungen der Schifffahrt
  48. § 48 Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schifffahrtshindernisse
  49. § 49 Schutz der Schifffahrtszeichen
  50. § 50 Beschädigung von Ufern und Anlagen
  51. § 51 Rettung und Hilfeleistung
  52. § 52 Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge
  53. § 53 Freimachen des Fahrwassers
  54. § 54 Besondere Anweisungen
  55. § 55 Überwachung
  56. § 56 Anordnungen vorübergehender Art
  57. § 57 Laden, Löschen und Leichtern
  58. § 58 Verantwortlichkeit
  59. § 59 Bezeichnung
  60. § 60 Transport gefährlicher Güter
  61. § 61 Urkunden
  62. § 62 Verbotene oder ausnahmsweise zugelassene Lichter und andere Sichtzeichen
  63. § 63 Beschilderung und Betonnung
  64. § 64 Schallzeichen
  65. § 65 Verbot des Einbringens von Gegenständen und Flüssigkeiten in Gewässer
  66. § 66 Schutz vor Lärm, Rauch, Abgas und Geruchsbelästigungen
  67. § 67 Verhalten bei Unfällen
  68. § 68 Fahren mit Wasserski
  69. § 69 Benutzung von sonstigen Sportgeräten
  70. § 70 Nutzung von Anlegestellen
  71. § 71 Verhalten an Anlegestellen
  72. § 72 Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
  73. § 73 Zurückweisung von Fahrgästen
  74. § 74 Sicherheit an Bord von Fahrgastschiffen und an den Anlegestellen
  75. § 75 Befristete Sperrung der Schifffahrt und gesperrte Wasserflächen
  76. § 76 Erlaubnispflichtige Veranstaltungen
  77. § 77 Besondere Fahrregeln
  78. § 78 Fahrt durch selbst zu bedienende Schleusen
  79. § 79 Zulässige Geschwindigkeit
  80. § 80 Einsatz von Antriebsmaschinen
  81. § 81 Kennzeichnung von Spreewaldkähnen
  82. § 82 Bau- und Ausrüstungsvorschriften für Spreewaldkähne
  83. § 83 Sonderausrüstung
  84. § 84 Nachtfahrten
  85. § 85 Brandschutz auf Personenkähnen
  86. § 86 Ausnahmen
  87. § 87 Fahrzeuge des Öffentlichen Dienstes
  88. § 88 Übergangsbestimmungen
  89. § 89 Ordnungswidrigkeiten
  90. § 90 Zuständigkeiten für Ordnungswidrigkeiten
  91. § 91 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten