Gesetze / Landesrecht Bayern / FOBOSO · GVBl. S. 451, BayRS 2236-7-1-K
Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen
45 Normen · ausgefertigt 28.08.2017 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Verfahren
- § 3 Ausschlussgründe
- § 4 Aufnahme in den Vorkurs und die Vorklasse
- § 5 Aufnahme in die Fachoberschule
- § 6 Aufnahme in die Berufsoberschule
- § 7 Eignungsnachweis
- § 8 Probezeit
- § 9 Übertritt, Wechsel der Ausbildungsrichtung oder Organisationsform
- § 10 Klassen und andere Unterrichtsgruppen
- § 11 Höchstausbildungsdauer
- § 12 Stundentafeln, Distanzunterricht
- § 13 Fachpraktische Ausbildung
- § 14 Leistungsnachweise
- § 15 Schulaufgaben
- § 16 (aufgehoben)
- § 17 Seminar
- § 18 Sonstige Leistungsnachweise
- § 19 Bewertung von Leistungsnachweisen
- § 20 Nachholung von Leistungsnachweisen
- § 21 Halbjahresergebnisse und Jahresnoten
- § 22 Entscheidung über das Vorrücken
- § 23 Vorrücken auf Probe
- § 24 Freiwilliges Wiederholen, Rücktritt
- § 25 Verbot des Wiederholens
- § 26 Zeugnisse, Bescheinigung über den Schulbesuch
- § 27 Abschlusszeugnisse
- § 28 Prüfungsausschuss, Prüfungskommission
- § 29 Niederschrift
- § 30 Fachabiturprüfung, Abiturprüfung
- § 31 Teilnahme an der Abschlussprüfung
- § 32 Schriftliche und praktische Abschlussprüfung
- § 33 Mündliche Abschlussprüfung
- § 34 Bewertung der Prüfungsleistungen, Unterschleif
- § 35 Festsetzung des Prüfungs- und Abschlussergebnisses
- § 36 Verhinderung der Teilnahme und Nachholung
- § 37 Wiederholung
- § 38 Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
- § 39 Ergänzungsprüfung
- § 40 Zulassung
- § 41 Prüfungsgegenstände und Prüfungsverfahren
- § 42 Festsetzung des Prüfungs- und Abschlussergebnisses, weitere Regelungen
- § 43 Zusätzliche Regelungen für Schüler staatlich genehmigter Ersatzschulen
- § 43a (aufgehoben)
- § 44 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu § 12) Stundentafel an der Beruflichen Oberschule
- Anlage 2 (zu § 12) Stundentafel des DBFH-Bildungsgangs
- Anlage 3 (zu § 14) Schulaufgaben pro Schulhalbjahr oder Ausbildungsabschnitt an der Beruflichen Oberschule
- Anlage 4 (zu § 27) Abschlüsse an der Beruflichen Oberschule
- Anlage 5 (zu § 27) Fachabitur im DBFH-Bildungsgang