Gesetze / Landesrecht Bayern / FOBOSO · GVBl. S. 451, BayRS 2236-7-1-K
Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen
45 Normen · Ausgangsfassung vom 28.08.2017 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 27 — Abschlusszeugnisse | 1 |
| § 35 — Festsetzung des Prüfungs- und Abschlussergebnisses | 1 |
| § 38 — Erwerb der allgemeinen Hochschulreife | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Verfahren
- § 3 Ausschlussgründe
- § 4 Aufnahme in den Vorkurs und die Vorklasse
- § 5 Aufnahme in die Fachoberschule
- § 6 Aufnahme in die Berufsoberschule
- § 7 Eignungsnachweis
- § 8 Probezeit
- § 9 Übertritt, Wechsel der Ausbildungsrichtung oder Organisationsform
- § 10 Klassen und andere Unterrichtsgruppen
- § 11 Höchstausbildungsdauer
- § 12 Stundentafeln, Distanzunterricht
- § 13 Fachpraktische Ausbildung
- § 14 Leistungsnachweise
- § 15 Schulaufgaben
- § 16 (aufgehoben)
- § 17 Seminar
- § 18 Sonstige Leistungsnachweise
- § 19 Bewertung von Leistungsnachweisen
- § 20 Nachholung von Leistungsnachweisen
- § 21 Halbjahresergebnisse und Jahresnoten
- § 22 Entscheidung über das Vorrücken
- § 23 Vorrücken auf Probe
- § 24 Freiwilliges Wiederholen, Rücktritt
- § 25 Verbot des Wiederholens
- § 26 Zeugnisse, Bescheinigung über den Schulbesuch
- § 27 Abschlusszeugnisse
- § 28 Prüfungsausschuss, Prüfungskommission
- § 29 Niederschrift
- § 30 Fachabiturprüfung, Abiturprüfung
- § 31 Teilnahme an der Abschlussprüfung
- § 32 Schriftliche und praktische Abschlussprüfung
- § 33 Mündliche Abschlussprüfung
- § 34 Bewertung der Prüfungsleistungen, Unterschleif
- § 35 Festsetzung des Prüfungs- und Abschlussergebnisses
- § 36 Verhinderung der Teilnahme und Nachholung
- § 37 Wiederholung
- § 38 Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
- § 39 Ergänzungsprüfung
- § 40 Zulassung
- § 41 Prüfungsgegenstände und Prüfungsverfahren
- § 42 Festsetzung des Prüfungs- und Abschlussergebnisses, weitere Regelungen
- § 43 Zusätzliche Regelungen für Schüler staatlich genehmigter Ersatzschulen
- § 43a (aufgehoben)
- § 44 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu § 12) Stundentafel an der Beruflichen Oberschule
- Anlage 2 (zu § 12) Stundentafel des DBFH-Bildungsgangs
- Anlage 3 (zu § 14) Schulaufgaben pro Schulhalbjahr oder Ausbildungsabschnitt an der Beruflichen Oberschule
- Anlage 4 (zu § 27) Abschlüsse an der Beruflichen Oberschule
- Anlage 5 (zu § 27) Fachabitur im DBFH-Bildungsgang
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
19.06.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 7 der Verordnung vom 19. Juni 2026 (GVBl. S. 335)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.