Gesetze / Landesrecht Bayern / FOBOSO · GVBl. S. 451, BayRS 2236-7-1-K

Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen

45 Normen · Ausgangsfassung vom 28.08.2017 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Verfahren
  4. § 3 Ausschlussgründe
  5. § 4 Aufnahme in den Vorkurs und die Vorklasse
  6. § 5 Aufnahme in die Fachoberschule
  7. § 6 Aufnahme in die Berufsoberschule
  8. § 7 Eignungsnachweis
  9. § 8 Probezeit
  10. § 9 Übertritt, Wechsel der Ausbildungsrichtung oder Organisationsform
  11. § 10 Klassen und andere Unterrichtsgruppen
  12. § 11 Höchstausbildungsdauer
  13. § 12 Stundentafeln, Distanzunterricht
  14. § 13 Fachpraktische Ausbildung
  15. § 14 Leistungsnachweise
  16. § 15 Schulaufgaben
  17. § 16 (aufgehoben)
  18. § 17 Seminar
  19. § 18 Sonstige Leistungsnachweise
  20. § 19 Bewertung von Leistungsnachweisen
  21. § 20 Nachholung von Leistungsnachweisen
  22. § 21 Halbjahresergebnisse und Jahresnoten
  23. § 22 Entscheidung über das Vorrücken
  24. § 23 Vorrücken auf Probe
  25. § 24 Freiwilliges Wiederholen, Rücktritt
  26. § 25 Verbot des Wiederholens
  27. § 26 Zeugnisse, Bescheinigung über den Schulbesuch
  28. § 27 Abschlusszeugnisse
  29. § 28 Prüfungsausschuss, Prüfungskommission
  30. § 29 Niederschrift
  31. § 30 Fachabiturprüfung, Abiturprüfung
  32. § 31 Teilnahme an der Abschlussprüfung
  33. § 32 Schriftliche und praktische Abschlussprüfung
  34. § 33 Mündliche Abschlussprüfung
  35. § 34 Bewertung der Prüfungsleistungen, Unterschleif
  36. § 35 Festsetzung des Prüfungs- und Abschlussergebnisses
  37. § 36 Verhinderung der Teilnahme und Nachholung
  38. § 37 Wiederholung
  39. § 38 Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
  40. § 39 Ergänzungsprüfung
  41. § 40 Zulassung
  42. § 41 Prüfungsgegenstände und Prüfungsverfahren
  43. § 42 Festsetzung des Prüfungs- und Abschlussergebnisses, weitere Regelungen
  44. § 43 Zusätzliche Regelungen für Schüler staatlich genehmigter Ersatzschulen
  45. § 43a (aufgehoben)
  46. § 44 Inkrafttreten
  47. Schlussformel
  48. Anlage 1 (zu § 12) Stundentafel an der Beruflichen Oberschule
  49. Anlage 2 (zu § 12) Stundentafel des DBFH-Bildungsgangs
  50. Anlage 3 (zu § 14) Schulaufgaben pro Schulhalbjahr oder Ausbildungsabschnitt an der Beruflichen Oberschule
  51. Anlage 4 (zu § 27) Abschlüsse an der Beruflichen Oberschule
  52. Anlage 5 (zu § 27) Fachabitur im DBFH-Bildungsgang

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    19.06.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 7 der Verordnung vom 19. Juni 2026 (GVBl. S. 335)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.