Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachober- und Berufsoberschulordnung
FOBOSO§ 15 Schulaufgaben
Stand: 25.08.2026
Schulaufgaben werden spätestens eine Woche vorher angekündigt. An einem Tag darf nicht mehr als eine Schulaufgabe, in einer Woche sollen nicht mehr als zwei Schulaufgaben abgehalten werden. Für die Nachholung von Leistungsnachweisen sind Ausnahmen von Satz 2 zulässig.