Gesetze / Landesrecht Hessen / 16-4

Gesetz über die Wahlen zum Landtag des Landes Hessen (Landtagswahlgesetz - LWG) in der Fassung vom 15. April 2022

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2022 Nr. 18, vom 14.05.2022, verkündet am 31.05.2022 · Stand: 01.01.2026 · letzte Änderung: Gesetz vom 03.03.2025

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. Amtliche Inhaltsübersicht
  2. I. Allgemeines
  3. § 1 Zahl der Abgeordneten, Wahltag
  4. II. Wahlberechtigung
  5. § 2 Wahlrecht
  6. § 3 Ausschluss vom Wahlrecht
  7. § 4 Wählbarkeit
  8. § 5 Ausschluss von der Wählbarkeit
  9. III. Wahlsystem und Wahlvorbereitung
  10. § 6 Wahlsystem
  11. § 7 Wahlkreise und Wahlbezirke
  12. § 8 Stimmen
  13. § 9 Wahl in den Wahlkreisen
  14. § 10 Wahl nach Landeslisten
  15. § 11 Ausübung des Wahlrechts
  16. § 12 Wählerverzeichnis
  17. § 13 Wahlschein
  18. § 14 Landeswahlleiter, Kreiswahlleiter
  19. § 15 Bildung der Wahlorgane
  20. § 16 Tätigkeit der Wahlausschüsse und Wahlvorstände
  21. § 17 Übernahme von Wahlehrenämtern
  22. § 18 Wahlvorschläge
  23. § 19 Kreiswahlvorschlag
  24. § 20 Landesliste
  25. § 21 Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge
  26. § 22 Aufstellung der Landeslisten und Kreiswahlvorschläge
  27. § 23 Verbot von Listenverbindungen
  28. § 24 Prüfung der Wahlvorschläge, Mängelbeseitigung
  29. § 25 Zurücknahme und Änderung von Kreiswahlvorschlägen
  30. § 26 Zulassung von Wahlvorschlägen
  31. § 27 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
  32. § 28 Stimmzettel
  33. IV. Wahlhandlung und Feststellung des Wahlergebnisses
  34. § 29 Öffentlichkeit der Wahl
  35. § 30 Unzulässige Wahlpropaganda und Unterschriftensammlung, unzulässige Veröffentlichung von Wählerbefragungen
  36. § 31 Stimmabgabe
  37. § 32 Briefwahl
  38. § 33 Ungültige Stimmen
  39. § 34 Zurückweisung von Wahlbriefen
  40. § 35 Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
  41. § 36 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
  42. § 37 Feststellung des Wahlergebnisses im Lande
  43. § 38 Erwerb der Rechtsstellung eines Abgeordneten und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
  44. V. Ausscheiden und Nachfolge von Abgeordneten
  45. § 39 Verlust des Mandats
  46. § 40 Nachfolge von Abgeordneten
  47. § 41 Folgen eines Parteiverbots
  48. VI. Besondere Vorschriften für Nachwahlen, Wiederholungswahlen und Ersatzwahlen
  49. § 42 Nachwahl
  50. § 43 Wiederholungswahl
  51. § 44 Festsetzung des Termins zur Nachwahl, Wiederholungswahl oder Ersatzwahl
  52. § 45 Wegfall von Ersatz- oder Wiederholungswahlen
  53. VII. Schlussbestimmungen
  54. § 46 Anfechtung von Wahlentscheidungen
  55. § 47 Wahlkosten
  56. § 48 Wahlstatistik
  57. § 49 Ordnungswidrigkeiten
  58. § 50 Landeswahlordnung
  59. § 51 Ermächtigung zur Berichtigung der Anlage
  60. § 52 Funktionsbezeichnungen
  61. § 53 Fristen und Termine, Schriftform, öffentliche Bekanntmachungen
  62. § 54 Staatliche Mittel für Träger von Wahlvorschlägen
  63. § 55 Übergangsbestimmung
  64. Anlage zu § 7 Abs. 2 des Landtagswahlgesetzes

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.